Onlineshopping

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Black Friday & Cyber Week: Das sind die Shopping-Fallen

Black Friday, Cyber Week & Lockdown locken viele Österreicher zum Shoppen ins Netz. Doch die verlockenden Rabatte sind manchmal reiner Schwindel, und Fake-Shops haben ebenfalls Hochkonjunktur.

Gerade im Online-Kaufrausch lohnt es sich allerdings, Angebote genauer unter die Lupe zu nehmen. Denn nicht jede Ermäßigung hält, was sie verspricht. Unseriöse Anbieter locken Konsumentinnen und Konsumenten in die Falle, und auch rechtliche Schwierigkeiten können die Shopping-Freude rasch trüben.

90% Rabatt?!? - Angebote kritisch hinterfragen

Die enormen Rabatte sind auf den zweiten Blick oft gar nicht so attraktiv. Denn meistens werden als Basis für solche Nachlässe die unverbindlichen Preisempfehlungen des Herstellers herangezogen – die allerdings selten dem Marktpreis entsprechen. Zukünftig müssen Händler bei Preisermäßigungen denjenigen Preis als Vergleichswert angeben, zu dem sie die Ware tatsächlich zuvor angeboten haben. Bis es so weit ist, empfiehlt die Internet Ombudsstelle Konsumentinnen und Konsumenten, sich bei zeitlich limitierten Angeboten nicht unter Druck setzen zu lassen, sondern nur solche in Anspruch zu nehmen, die sich bei näherem Hinsehen tatsächlich als günstig erweisen. Überprüfen lässt sich dies mit Preistracking-Tools (um den Preis eines bestimmten Produkts nachzuverfolgen) oder über Vergleichsportale wie zum Beispiel Geizhals.at oder Idealo.at, die den angebotenen Preis mit den Preisen anderer Händler über ganze Zeiträume vergleichen.

Hacker Cybercrime
Software-Patch

Typische Merkmale von Fake-Shops prüfen

Viele Kriminelle haben während der Pandemie ihre Aktivitäten ins Netz verlegt, oft in sogenannte Fake-Shops. Denn auch diese angeln traditionell mit reduzierten Preisen nach Kunden. Wenn noch Schnäppchen-Fieber und Zeitdruck dazukommen, tappen viele in die Falle. Laut Thorsten Behrens, Projektleiter bei Watchlist Internet, machen Fake-Shops den größten Anteil der Internetfallen aus, die von den Nutzerinnen und Nutzern gemeldet werden. Alleine heuer konnten mehr als 2.300 Fake-Shop-Domains enttarnt werden. Dabei handelt es sich um betrügerische Shops im Internet, die trotz Zahlung keine oder völlig falsche Ware liefern, Markenfälschungen verkaufen oder nur auf Daten aus sind.

Konsumentinnen und Konsumenten sollten daher bei aller Rabatt-Euphorie auch immer einen Blick ins Impressum des Online-Shops werfen: Ist keines vorhanden oder erregt es Misstrauen, sollte man lieber die Finger von den Angeboten lassen. Auch eine Vorauszahlungspflicht – insbesondere, wenn auf der Startseite noch alternative Zahlungsmittel angeführt sind – ist ein häufiges Merkmal von Fake-Shops.

Diese Tools helfen, Fake-Shops zu enttarnen

Aktuelle Warnmeldungen und ausführliche Tipps zum Erkennen von Betrugsfallen bietet die Watchlist Internet an bzw. man kann sich auch den Fake-Shop-Detector für den Browser downloaden. Der Fake-Shop Detector, entwickelt vom AIT, dem Österreichischen Institut für angewandte Telekommunikation (ÖIAT) und X-Net Services, ist in einer Beta-Version auf fakeshop.at verfügbar. Anwenderinnen und Anwender, die das Tool installieren, werden in Echtzeit vor Fake-Shops gewarnt und können in aller Ruhe weiter einkaufen, wenn der Detector grünes Licht gibt. Der Fake-Shop Detector ist ab sofort als Plugin für die Internetbrowser Firefox, Edge und Chrome zum Download verfügbar.

So sieht eine Warnung des Fake-Shop Detectors aus
Fakeshop.at

Stornierungen und Verzögerungen sind nicht immer rechtens

Wer ein Black-Friday-Schnäppchen ergattert hat, sollte sich nicht zu früh freuen. Denn in den letzten Jahren wurden am Black Friday eingegangene Bestellungen häufig wieder storniert – und zwar durch die Online-Händler. Ob das erlaubt ist, muss im Einzelfall beurteilt werden und richtet sich danach, ob bereits ein verbindlicher Kaufvertrag zustande gekommen ist. Eine Bestellbestätigung oder Zahlungsaufforderung bedeuten nicht zwangsläufig, dass dies der Fall ist. Wurde jedoch ein Kaufvertrag geschlossen, darf der Händler die Bestellung nicht einfach stornieren, sondern muss diese zum vereinbarten Preis auch liefern.

Kostenfalle: Ausländische Shops

Passieren kann das gerade unerfahrenen Shoppern, wenn sie beim Surfen im Internet auf eine deutschsprachige Seite mit günstigen Angeboten stoßen und nicht darauf achten, wo der Lieferant beheimatet ist. Selbst wenn die Shopadresse auf .at endet, bedeutet es nicht immer, dass es sich um einen heimischen Onlinehändler handelt. Richtig teuer wird es dann, wenn die Ware gar nicht aus der EU kommt, sondern aus den USA, China oder auch der Schweiz bzw. England. Dann kommt der Zoll ins Spiel. Seit Juli sind die Regeln für Importe verschärft worden. Das heißt, für praktisch alle diese Bestellungen müssen Einfuhrumsatzsteuer und Verbrauchssteuern für Waren wie Alkohol oder Tabak bezahlt werden. Ab einem Sachwert über 150 Euro kommen noch Zölle hinzu. Viele Paketdienste berechnen für die Abwicklung steuerpflichtiger Sendungen mit der Zollbehörde zudem eine Bearbeitungsgebühr.

Wer bewusst regional shoppen möchte, sollte immer einen Blick ins Impressum werfen und auf die regionalen Gütesiegel achten.

Die gängigsten heimischen Online-Shop Siegel
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Wichtig bei den Gütesiegeln: Schau, ob sie wirklich echt sind. Fake-Shops faken nämlich auch gern Gütesiegel. Das geht recht einfach:

Unterschied beachten: Rücktrittsrecht versus Rückgaberecht

Ein großer Vorteil beim Online-Shopping ist zweifellos das gesetzliche Rücktrittsrecht. Es bedeutet, dass ein online abgeschlossener Vertrag ohne Angaben von Gründen innerhalb von 14 Tagen ab Erhalt der Ware widerrufen und die Ware retourniert werden darf. Zuvor dürfen die Käuferinnen und Käufer die Ware zu Hause in Ruhe unter die Lupe nehmen und ausprobieren. Zu beachten ist lediglich, dass unter Umständen ein Wertersatz zu leisten ist, wenn die Ware über Gebühr „probiert“ wurde. Außerdem müssen Konsumentinnen und Konsumenten die Kosten für die Rücksendung tragen, sofern der Händler darauf hingewiesen hat. Ausnahmen vom Rücktrittsrecht bestehen für individuell gefertigte Waren oder versiegelte Hygieneprodukte.

Manche Online-Händler gewähren zusätzlich ein längerfristiges Rückgaberecht. Die Ware kann dann binnen 30 bis 60 Tagen oder sogar länger zurückgegeben werden. Hier muss allerdings auf die Vorgaben des Anbieters (z. B. nur Rückgabe von Ware in Originalverpackung) geachtet werden, denn das vertragliche Rückgaberecht besteht im Gegensatz zum gesetzlichen Widerrufsrecht nur zu den Bedingungen des Händlers. Innerhalb einer Frist von 14 Tagen besteht aber jedenfalls das gesetzliche Rücktrittsrecht, an das keine zusätzlichen Bedingungen geknüpft werden dürfen.

In eine Falle getappt, was tun?

Sich diese Zeit zur Überprüfung zu nehmen, lohnt sich auf jeden Fall, auch nach dem Bestellvorgang. Nur sollte man laut Konsumentenschützer Thorsten Behrens schnell dabei sein und sofort das eigene Bezahl-Institut informieren. Denn wer bereits in eine solche Falle getappt ist, hat meist wenig Chance, sein Geld zurückzubekommen. Die Polizei rät im Fall eines solchen Betrugs, diesen auch zur Anzeige zu bringen. Denn eine strafrechtliche Verfolgung der Betrüger ist nur durch eine Anzeige möglich. Eine Straftat kann man auf jeder Polizeidienststelle melden und zur Anzeige bringen.

Mit diesen Tipps sollten Schnäppchenjäger gar nicht erst in die Online-Falle tappen - und falls doch, bietet die Internet Ombudsstelle unter www.ombudsstelle.at kostenlose Unterstützung an.

„Ö3-Supersamstag“ mit Tom Filzer, 27. November 2021 (SC)