Elfenbein

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EU-Verbot für Handel mit Elfenbein

Eigentlich ist der internationale Handel mit Elfenbein schon seit 1989 verboten, aber es gab zahlreiche Ausnahmen und damit Gelegenheiten für Betrug un Verstöße. Damit soll jetzt endgültig Schluss sein.

Der Handel mit Elfenbein ist in der Europäischen Union ab sofort weitgehend verboten. Am Dienstag trat ein Gesetzespaket in Kraft, das Importe, Exporte und EU-internen Handel mit dem weißen Gold sehr stark einschränkt. Die EU-Kommission hatte die Maßnahmen im Dezember angenommen, nun wurden sie im offiziellen Amtsblatt der EU veröffentlicht.

Das Gesetz sieht einige wenige Ausnahmen vor, so darf etwa rohes Elfenbein nur für Reparaturen antiker Artefakte gehandelt werden. Verarbeitetes Elfenbein darf nur noch gehandelt werden, wenn die Objekte älter als von 1947 sind und ein entsprechendes Zertifikat besitzen. Für Musikinstrumente gilt das Jahr 1975 als Grenze. Teilweise dürfen die Objekte und Instrumente jedoch nur an Museen verkauft werden.

Die Kommission schrieb in ihrer Mitteilung im Dezember, dass schätzungsweise 20.000 bis 30.000 Afrikanische Elefanten jedes Jahr für ihr Elfenbein illegal getötet würden.

(APA/KO)