Hund und Rehkitz

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Freilaufende Vierbeiner als Gefahr für Jungwild

Die meisten machen es vorbildlich und richtig, aber es gibt immer noch zu viele, die sich nicht an Hundeleinenpflicht halten, beobachten Jägerinnen und Jäger. In Salzburg fordert die Jägerschaft deshalb Herrchen und Frauchen auf, ihre Tiere unbedingt an der Leine zu halten. In den kommenden Wochen kommen zahlreiche Jungtiere und Jungvögel zur Welt. Viele davon würden von wildernden Hunden getötet werden, so die Befürchtungen.
Rehkitze, Hasen, Enten oder Fasane – junge Wildtiere sind besonders gefährdet.

Entengelege
Ch. Böck

Freilaufende Hunde stören bei der Brut oder Setzzeit, Elterntiere werden verscheucht, zu Tode gehetzt oder Jungtiere getötet. Jürgen Schink, Jäger, Jagdausbildner und Hundezüchter kennt viele Fälle. „Gerade jetzt im Frühling ist die Natur voll mit Jungwild, die Gelege der Vögel sind zum Beispiel besonders schutzbedürftig. Wenn ein brütender Vogel vom Nest vertrieben wird oder flüchten muss, kehrt er nicht zurück. Das Gelege ist verloren.“

Empfehlungen: Hunde an die Leinen nehmen, gefundene Wildtiere nicht angreifen und in Ruhe lassen, auf den Wegen bleiben, auch Katzen sollten nach Möglichkeit nicht freilaufen.
„Ich habe auch schon gesehen, dass sich ein Terrier-Mischling an einem ausgewachsenen Reh festgebissen hat. Die Besitzer waren völlig sprachlos, dass ihr eigener Liebling das tut. Der Hund hat den Träger, sprich den Hals des Wildes nicht mehr losgelassen. Das Reh ist an den Folgen gestorben.“

Rehkitz
Josef Gimpl

Auch wenn sie noch so brav wirken würden, Hunde und Katzen haben natürliche Jagdinstinkte, so der Experte.
„Man glaubt immer, nein, mein Hund tut nichts. Bei den Tieren ist immer noch ein Beutetrieb vorhanden, das bedeutet nicht, dass ein Hund gleich tötet. Aber es reicht schon, wenn er zuschnappt. Ein Hase, eine Ente oder ein Rehkitz wird dann verenden.“

Hunde und Katzen sind für viele Menschen wie Familienmitglieder. Die Jägerschaft setzt daher auf Information und Aufklärung. Das Gesetz aber gibt Jägerinnen und Jägern das Recht, freilaufende Hunde oder Katzen unter Auflagen zu erlegen. Das passiert österreichweit pro Jahr bis zu drei Mal.
(Peter Obermüller, Ö3-Redaktion Salzburg)

Dieser Beitrag begleitet die Ö3-Nachrichten, 31. März 2024