Schulstarthilfe in Österreich
Österreichweit
100 Euro „Schulstartgeld“: Diese Summe wird seit der Abschaffung der 13. Familienbeihilfe vor zwei Jahren automatisch überwiesen.
Zusätzlich gibt es in:
Wien
29 Euro als Sachleistung für jede Schülerin und jeden Schüler - Antrag bei der Schulbehörde.
Burgenland
100 Euro „Schulstartgeld“ für die 1. Klasse Volksschule, keine Einkommensprüfung, Hauptwohnsitz im Burgenland ist Voraussetzung - Antrag beim Familienreferat/Landesregierung.
Tirol
145,35 Euro „Schulstarthilfe“ einmal jährlich im Herbst (6-15 Jahre), Einkommensgrenze: 747 Euro - Antrag bei der Wohnsitzgemeinde, die Frist läuft bis 30.September…
Oberösterreich
100 Euro „Schulbeginn-Hilfe“ für die 1. Klasse Volksschule; es gibt eine Einkommensgrenze - Antrag beim Familienreferat/Landesregierung.
Salzburg
158 Euro „Schulstartgeld“ - Voraussetzung: Sozialhilfeanspruch/Einkommensgrenze, Antrag beim Sozialamt oder der Bezirkshauptmannschaft.
Kärnten
50 Euro „Schulstartgeld“ als Gutscheine (erste bis neunte Schulstufe), es gilt eine Einkommensgrenze (anspruchsberechtigt sind Personen, die für schulpflichtige Kinder im Kalenderjahr 2014 den Familienzuschuss beziehen oder bezogen haben) - Antrag bei der Wohnsitzgemeinde/Bezirkshauptmannschaft; die Frist läuft bis 31.Oktober.
In Niederösterreich, Steiermark und Vorarlberg gibt es keine weitere Schulstarthilfe.
Weitere Anlaufstellen für Familien in Notlagen:
- Caritas: günstige Schulsachen & Sozialberatung
- Volkshilfe: Schulstart-Aktion
- Diakonie: Aktion Schulanfang – günstige Schulsachen