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So geht Gebrauchtwagenkauf richtig
„Ö3-Wecker“ mit Robert Kratky, 7. Mai 2015
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Im Mai/Juni gibt es laut einer Preisanalyse von Autoscout24 jede Menge Gebrauchter am Markt, jedoch wenig Nachfrage - somit fallen die Preise in den Keller.
Alles schriftlich
Der Kauf eines Gebrauchtwagens sollte nicht ohne schriftlichen Kaufvertrag über die Bühne gehen. Je mehr schriftlich dokumentiert ist, umso einfacher wird es für den Käufer, zu einem späteren Zeitpunkt allfällige Ansprüche durchzusetzen.
Gewährleistung beim Privatkauf
Wurde das Fahrzeug etwa unfallfrei angeboten, obwohl der Verkäufer wusste, dass das Fahrzeug bereits in einen Unfall verwickelt war, oder wurde der Tachometerstand manipuliert, kann der Käufer ungeachtet des Gewährleistungsausschlusses erfolgreich an seinen Vertragspartner Ansprüche stellen.
Verliere ich Gewährleistungs- oder Garantieansprüche, wenn ich Arbeiten (z.B. Inspektionen) in einer nicht autorisierten oder freien Werkstatt ausführen lasse?
Nein, soweit diese fachgerecht und entsprechend den Herstellervorgaben ausgeführt wurden. Sollte in den allgemeinen Verkaufs- oder Garantiebedingungen etwas anderes stehen, wäre diese Klausel wegen Verstoß gegen EU-Recht unwirksam. Es müssen auch nicht unbedingt Originalteile des betreffenden Herstellers eingebaut werden, wenn auch andere Teile den Anforderungen genügen. Dies muss gegebenenfalls vor der Auftragserteilung mit der Werkstatt abgesprochen werden.
Alle Infos zu Garantie oder Gewährleistung gibt’s hier beim ÖAMTC.