Online-Buchen

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Sommerurlaub: Die drei größten Fallen

Je heißer die Temperaturen, desto heißer laufen die Telefone beim Europäischen Verbraucherzentrum. Über die häufigsten Fallen bei der Sommerreiseplanung und wie man nicht reintappt.

Auf die Frage, wie sie persönlich ihren Urlaubsflug buche, sagt die Reiserechtsexpertin Barbara Forster: „Immer über die Website der Airline und keinesfalls über ein Online-Reisebüro.“ Sie berät beim Europäischen Verbraucherzentrum (EVZ) Österreich jährlich hunderte Urlauber und Urlauberinnen. Ihre Beobachtung: Viele glauben, bei einem der zahlreichen Online-Reisebüros sei der Flug günstiger zu haben als auf den Websites der Fluglinien. „Stimmt aber nicht“, sagt Forster.

Flüge direkt bei Fluglinie buchen!

Oft würden diese Online-Reisebüros mit Zusatzgebühren „Geld verdienen“, sagt Forster. „Die verrechnen zum Beispiel sogenannte Buchungsgebühren, die teilweise bis zu 90 Euro ausmachen pro Person und Strecke.“ Wer in so einem Fall also Flüge für vier Personen bucht, kann auf Buchungsgebühren von bis zu 720 Euro kommen.

Der „Trick“ der Online-Reisebüros sei, die Zusatzgebühren oft erst am Ende des Buchungsvorgangs anzuzeigen, also wenn schon alle Daten eingegeben sind, so Forstner. „Manche Kunden und Kundinnen übersehen das und die anderen denken sich: ‚Na super, jetzt sitze ich schon so lange vorm Computer.‘ Und die buchen dann einfach trotzdem.“

Reise/Urlaub online buchen: Computertaste mit Flugzeug

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Forster empfiehlt so vorzugehen: In einem ersten Schritt auf einer Preisvergleichs-Website wie „Checkfelix“ oder „Skyscanner“ nachzuschauen, welche Airlines überhaupt das gewünschte Ziel anfliegen, und im zweiten Schritt auf die Website der Fluglinie gehen und direkt dort buchen.

Evergreen: Flugverspätungen und -annullierungen

Endlich heißt es ab in den Urlaub und dann passiert einem der Klassiker aller Reisepannen: Der Flug ist verspätet oder wurde überhaupt annulliert. Aber drei Stunden Verspätung oder einer Annullierung des Flugs kann man auf jeden Fall eine Ausgleichszahlung fordern und zwar zwischen 250 und 600 Euro, erinnert Forster.

Musterbriefe der EVZ, die man bei der Rückforderung von Geld verwenden kann, gibt’s hier bei europakonsument.at und hier bei passagier.at

Lärm, Schmutz und ohne Meeresblick

Der Lärm ist unerträglich, der Pool alles andere als sauber und der Blick auf’s Meer nicht vorhanden. Falls so etwas im Rahmen einer Pauschalreise (Flug-Hotel-Paket) passiert, muss man unbedingt vor Ort noch reklamieren, sagt Forster. Wichtig ist es, sich nicht nur bei der Rezeption des Hotels zu beschweren, sondern unbedingt auch beim Reiseleiter, also beim Vertreter des Reiseveranstalters. „Da liege meistens so Mappen bei der Rezeption und da steht drinnen, wann der kommt“, so Forster.

Der Reiseveranstalter bzw. das Hotel muss die Chance bekommen, die Mängel zu beheben, also zum Beispiel dem bzw. der enttäuschten UrlauberIn ein anderes Zimmer zu geben oder sogar ein anderes Hotel anzubieten. Falls das nicht klappt, hat man danach die Möglichkeit, eine Preisminderung zu bekommen.

Verklausulierte Hotelbeschreibungen

Um sich das zu ersparen, gilt schon bei der Buchung des Hotels: Vorsicht ist besser als Nachsicht. In dem Fall heißt das: Kleingedrucktes lesen! Ist im Reisekatalog oder auf der Hotel-Website von „Strandnähe“ die Rede, kann man sich ziemlich sicher sein, dass das Hotel erstens nicht direkt am Strand liegt, und zweitens kann man davon ausgehen, dass es sich nicht um einen Sandstrand handelt. Sonst würde nicht „Strand“, sondern „Sandstrand“ stehen.

Beschreibungen wie „verkehrsgünstig gelegenes Hotel“ oder „kurze Transferzeit“ wiederum sind ein Hinweis darauf, dass es rund um das Hotel sehr laut sein könnte wegen Flug- oder Verkehrslärm. Wer sich unsicher ist, kann sich die Umgebung des Hotels zum Beispiel auf „Google Maps“ genauer anschauen. Ignorieren sollte man die versteckten Hinweise jedenfalls nicht, denn dann wird’s später schwierig mit dem Reklamieren.

Hier gibt es alle Infos

Ö3-Wecker mit Philipp Hansa am 6. Juli 2017 (Thomas Wunderlich)