Oredia / Camera Press / picturedesk.com
Das Ende der Hochleistungstaubsauger
Zum Monatswechsel treten EU-Vorgaben in Kraft, die die zulässige Leistung von neu auf den Markt kommenden Staubsaugern begrenzen. Statt bei bis zu 1.600 Watt darf diese nur noch bei maximal 900 Watt liegen. Zudem gelten dann schärfere Vorgaben für den jährlichen Stromverbrauch, den Lärmpegel und die reale Staubsaugerleistung.
Bereits im Handel oder Umlauf befindliche Geräte sind davon nicht betroffen. Verbraucherschützer und EU-Kommission betonen zudem, dass die Neuerung zu keiner Verschlechterung der Saugleistung führt. Die Höhe der Stromaufnahmeleistung hat demnach nichts damit zu tun. Sie wird vielmehr durch die Gerätekonstruktion bestimmt.
„Ö3-Wecker“ mit Robert Kratky, 1. September 2017 (AFP/APA)