Mann mit Handy am Bahnsteig

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Handy im Verkehr: die Dos & Don’ts

„Ablenkung“ ist an 38 Prozent aller Verkehrsunfällen schuld. Das ist der absolute Spitzenwert. Wir sprechen hier von fast 13.000 Unfällen mit Personenschaden. Auch mit dem Fahrrad oder Fußgänger! Wer abgelenkt ist, ist ein „High Risk Potential“. Wann ist das Handy erlaubt und wann sollte es auf keinen Fall in unseren Händen sein: Die FAQ vom Experten beantwortet.

Mag. Martin Hoffer, Leiter der Rechtsdienste des ÖAMTC, beantwortet die meistgestellten Fragen rund um das Thema „Handy im Straßenverkehr“.

1. Darf ich während der Fahrt mit dem Handy telefonieren, Nachrichten oder Mails schreiben?

Seit dem Jahr 1999 ist das Telefonieren am Steuer eines Kraftfahrzeuges verboten. Das Gesetz ist mittlerweile erweitert worden und besagt, dass jede Handhabung eines Mobiltelefons während der Fahrt verboten ist. Demnach auch das Schreiben von Whatsapp-Nachrichten, SMS oder Mails.

2. Ich stehe an einer roten Ampel. Darf ich dann das Handy benutzen? Und wenn ich an einem Stop Schild stehen bleibe?

Handy im Auto

HELMUT FOHRINGER / APA / picturedesk.com

Ja, bei einer roten Ampel ist das Benützen des Handys erlaubt. Sobald die Ampel auf Grün springt, muss man das Handy wieder beiseitelegen.

Nein, bei einem Stop Schild darf man das Handy nicht in die Hand nehmen, mann könnte schließlich jederzeit in die Situation kommen, weiterfahren zu müssen.

3. Darf ich mein Smartphone als NAVI benutzen?

Ja, das Smartphone darf als Navigationsgerät verwendet werden, allerdings muss es fix im Fahrzeug montiert sein. Das Ziel ist unbedingt schon vor und nicht etwa während der Fahrt einzugeben.

4. Wo ist der Unterschied zwischen dem Benutzen der eingebauten Multi Media Anlage und dem Benutzen des Handys?

Auch wenn von der Ablenkung her kaum ein Unterschied besteht, Vorschrift ist Vorschrift: Das Benützen des Mobiltelefons ist vom Gesetzgeber ausdrücklich verboten. Die Ablenkung durch beispielsweise das Bedienen des Radios oder auch durch Essen, Trinken und Streiten im Auto ist nicht ausdrücklich untersagt. Dennoch gilt die allgemeine Regel, sich so im Straßenverkehr zu beteiligen, dass man zu jeder Zeit das Verkehrsgeschehen beobachten kann.

5. Gilt der Kopfhörer als Freisprecheinrichtung?

Es gibt sogenannte mobile Freisprecheinrichtungen, bei denen die Verbindung zwischen dem Telefon und der Person über ein Kabel oder gar kabellos funktioniert, der Kopfhörer also lediglich als Hörgerät oder auch zum Sprechen herangezogen wird. Dann entspricht das den Voraussetzungen einer mobilen Freisprecheinrichtung und ist somit erlaubt.

6. Stop and Go Verkehr: Ich steh im Stau – Darf ich das Handy dann benutzen

Nein, im Stop and Go Verkehr darf das Handy keinesfalls benützt werden, denn auch da kann es zu unvorhersehbaren Situationen im Verkehr kommen.

7. Mein Handy klingelt. Darf ich den Anruf nur wegdrücken?

Gelingt es, den Anruf ohne große Ablenkung wegzudrücken, dann wird hier niemand einen Vorwurf machen. Muss das Handy dafür gesucht und in die Hand genommen werden, so ist es nicht erlaubt.

8. Wie hoch sind die Strafen?

Das Organmandat beträgt 50€, die Höchststrafe lediglich 72€.
Um eine Verhaltensänderung hervorzurufen, ist die Höhe der Strafe weniger relevant als die Wahrscheinlichkeit erwischt zu werden. Strengere Kontrollen hätten auf das Verhalten eine unmittelbare Auwirkung.

9. Darf ich als Fahrradfahrer telefonieren oder Nachrichten schreiben? – gibt’s einen Unterschied zum Auto?

Radfahrerin beim Telefonieren

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Auch wenn der Gesetzgeber beim Radfahren noch nicht ganz nachgezogen ist und jede Benützung des Mobiltelefons unter Strafe gestellt hat, gilt im Grunde genommen auch hier:
Hände weg vom Handy! Die Strafe für das Schreiben von Whatsapp, SMS oder Mails beträgt auch hier 50€.

10. Darf ich während des Fahrens am Rad Musik über Kopfhörer hören?

Ja, es ist zulässig beim Radfahren mit Kopfhörern im Ohr Musik zu hören oder gar zu telefonieren. Man muss allerdings weiterhin in der Lage sein, Signale der Umgebung, wie das Klingeln anderer Radfahrer, Zurufe von Passaneten etc. wahrzunehmen.

11. Gibt’s eine Zusatzstrafe wenn ich erst meinen Probeführerschein habe?

Ja, bei jugendlichen Fahranfängern hat das Gesetz eine zusätzliche Sanktion vorgesehen. Es ist eine Nachschulung zu absolvieren, außerdem wird der Probeführerschein um ein weiteres Jahr verlängert.

12. Wie darf ich das Handy überhaupt als Fußgänger im Straßenverkehr nutzen?

Generell gilt: Fußgänger dürfen während des Gehens mit ihrem Handy tun und lassen was sie wollen, solange sie dadurch niemanden gefährden oder behindern. Sprich: Wenn es zu einem Unfall kommt, weil der Fußgänger mit dem Handy beschäftigt war und dadurch zu spät reagiert hat, dann entgeht einerseits ein erheblicher Teil des Schadensersatzanspruch (Schmerzensgeld) und auf der anderen Seite muss der Fußgänger vielleicht noch dem Geschädigten den Schaden bezahlen. Sollte hier keine Versicherung vorhanden sein, kann das teuer werden!

13. Wie schauts aus wenn ich mit Rollerskates unterwegs bin?

Inlineskater

Pixabay

Die Rollerskater sind rechtliche Zwitter, sie können sich nämlich aussuchen, ob sie Fußgänger sein wollen oder Radfahrer.
Rechtlich heißt das: Entscheidet sich der Rollerskater auf der Seite der Fußgänger unterwegs zu sein, also auf dem Gehweg, rücksichtsvoll im Schrittempo fahren, dann ist das Telefonieren erlaubt.

Wer mit den Rollerskates jedoch auf dem Fahrradweg unterwegs ist, muss isch an das Handyverbot halten und darf weder SMS schreiben noch mit dem Handy in der Hand telefonieren.

14. Welche Strafen gibt’s für Gaffer die Einsatzkräfte behindern?

Wer ein Foto macht, darf dadurch den fließende Verkehr nicht behindern. Wenn durch das Aufnehmen eines Fotos, Videos oder einfach nur durch längeres Schauen der Verkehr verlangsamt oder gar ein Einsatzfahrzeug langsamer vorankommt, ist das Verhalten strafbar. Das Behindern eines Einsatzfahrzeuges wird mit 2180€ bestraft.

Nähere Informationen zu unserer Ö3-Verkehrsinitiative findest du HIER.

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"Guten Morgen am Sonntag“ mit Martina Rupp, 13. Mai 2018
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