Frédéric Cirou / PhotoAlto / picturedesk.com
Das musst du beim Autoreisen ins Ausland wissen
Crash Test
Genaue Kenntnis der lokalen Regeln ist auch bei einem Unfall gefragt. In Kroatien beispielsweise sollte man im Falle eines Unfalls immer die Polizei rufen. Fahrzeuge, die sichtbar beschädigt sind, dürfen nur mit einer polizeilichen Schadensbestätigung das Land wieder verlassen.
Dont Drink and Drive
Egal wie hoch die Promillegrenze ist – in Rumänien, Tschechien, der Slowakei und Ungarn beispielsweise liegt sie bei 0 – fahren mit Alkohol ist also tabu.
Lenker, die mehr Alkohol im Blut haben als erlaubt, müssen mit teils hohen Strafen rechnen. In Italien beginnen die Strafrahmen bei 530 Euro; hier bezahlt man außerdem nachts zwischen 22 und 7 Uhr um ein Drittel mehr. Im Fall eines Unfalls unter Alkoholeinfluss verdoppelt sich die Strafe.
Außerdem kann bei einer Blutalkoholkonzentration ab 1,5 Promille das Fahrzeug enteignet werden.
Arno Burgi / dpa / picturedesk.com
Winterreifen-Verbot
In Italien sind Reifen, die einen niedrigeren Reifen-Geschwindigkeitsindex haben, als jener der in der Zulassungsbescheinigung eingetragen ist, nicht erlaubt. Der im (italienischen) Kfz-Schein eingetragene und geforderte Geschwindigkeitsindex der Reifen ist immer höher als die Bauartgeschwindigkeit des Fahrzeuges. Eine Unterschreitung dieses Indizes ist nicht zulässig.
Bei Nicht-Einhaltung sind Strafen bis zu 1.682 Euro und eine Sicherstellung des Fahrzeuges zu erwarten.
Spurwechsel
Linksverkehr herrscht in Europa unter anderem in Großbritannien, auf Zypern und auf Malta.
Warnweste
Bei Warnwesten wird zwischen Mitführpflicht und Tragepflicht unterschieden. Im Falle einer Mitführpflicht ist der Fahrer verpflichtet eine Warnweste im Fahrzeug mitzuführen. Tragepflicht bedeutet, dass der Fahrer oder alle Insassen im Falle eines Unfalls oder einer Panne verpflichtet sind außerhalb des Fahrzeugs eine Warnweste zu tragen. Diese Tragepflicht besteht in den meisten europäischen Ländern (darunter z. B. Italien, Kroatien, Bulgarien, Polen und Ungarn – sowie auch in Österreich), muss jedoch nicht an eine Mitführpflicht gekoppelt sein.
Boris Roessler / dpa / picturedesk.com
ZUM NACHHÖREN:
Dieses Element ist nicht mehr verfügbar
Warndreieck mal zwei
In einigen Ländern, wie beispielsweise in der Türkei und in Zypern, müssen sogar zwei Warndreiecke mitgeführt werden. In Kroatien, Mazedonien, Montenegro, Serbien und Slowenien gilt diese Vorschrift nur für Lenker von Gespannen, in Spanien nur für im Land gemeldete Pkw – also auch für Mietwagen.
Ersatzreifen und Feuerlöscher
Ist man in der Slowakei, in Tschechien, Ungarn, Montenegro, Serbien oder Spanien unterwegs, ist ein Ersatzreifen Pflicht.
Im Baltikum, in Bulgarien, Griechenland, Montenegro, Polen, Rumänien, Russland und in der Türkei muss ein Feuerlöscher im Auto sein.
„Ö3-Wecker“ mit Robert Kratky, 19. Juli 2018