Skateboard

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Trendsportgeräte: Was ist erlaubt im Straßenverkehr

Ob E-Scooter, Hoverboard, One-Wheel oder E-Skateboard: Immer mehr Menschen nutzen die Trendsportgeräte um beispielsweise in die Arbeit oder in die Schule zu fahren. Was aber ist damit erlaubt, wo darf man damit fahren?

E-Scooter, Longboard und co. im Straßenverkehr

All diese Geräte fallen in die Kategorie „Fahrzeugähnliches Kinderspielzeug“. „Die darf man auf allen Flächen benützen, wo auch Fußgänger unterwegs sind. Also Gehweg, Wohnstraße und auch in der Fußgängerzone“, sagt Dr. Armin Kaltenegger, Leiter der Rechtsabteilung im Kuratorium für Verkehrssicherheit.

Ausweichen auf den Radweg ist verboten

Auch wenn es verlockend ist: Das Ausweichen auf den Radweg mit einem E-Scooter oder ähnlichen Geräte ist verboten. Häufig wird man von der Polizei abgemahnt. „Wer unerlaubter Weise am Radweg unterwegs ist, man muss aber auch mit einer Strafe rechnen. Da wir von keinem hochkriminellen Akt sprechen, bewegt sich die Strafe meist zwischen 30 bis hinzu 50€“, so Kaltenegger.

Hoverboard

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Kinder unter 12 Jahren müssen begleitet werden

Sind die Kinder unter 12 Jahre alt, müssen sie von einer zumindest 16-jährigen Begleitperson beaufsichtigt werden. Eine Ausnahme: Hat das Kind bereits einen Radfahrausweis, darf es bereits mit 10 Jahren alleine unterwegs sein.

Keine Helmpflicht

Auch wenn es aufgrund der teils hohen Geschwindigkeiten empfehlenswert ist einen Helm zu tragen, besteht keine Helmpflicht.

Den ganzen Bericht kannst du hier nachhören:

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Nähere Informationen findest du HIER.

Ö3-Supersamstag mit Tom Kamenar, am 21. Juli 2018 (VK)