Strand

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Achtung bei diesen Mitbringseln aus dem Urlaub

Eine alte Keramik, Korallen oder eine Portion Sand vom Strand: Manche Dinge schauen auf den ersten Blick wie ideale Urlaubs-Mitbringsel aus. Beim Zoll stellen sie sich dann aber vielleicht als teures Problem heraus. Wir haben die absoluten No-Gos bei der Ausreise aus den beliebtesten Sommer-Destinationen zusammengesammelt.

Etwa 100.000 Passagiere werden im Jahr von Zollbeamtinnen und -beamten am Wiener Flughafen kontrolliert. Bei etwa 5.000 finden die Zoller dann auch Verbotenes - nicht selten sind das auch Souvenirs aus dem Urlaub.

Mitbringsel Nummer 1: Sind Muscheln erlaubt?

Das Washingtoner Artenschutzabkommen schützt Tiere und Pflanzen und so sind z.B. Korallen als Urlaubsmitbringsel generell verboten - auch wenn wir sie am Strand entdecken. Ebenfalls geschützt sind Dinge wie Elfenbein, Schlangenleder, aber auch zwei Muschel- bzw Schneckenarten: Die Riesenmuschel (Tridacninae) und die Fechterschnecke (Strombus). Alle anderen Muscheln, die wir sonst so am Strand finden, sind grundsätzlich nicht geschützt und dürfen mitgenommen werden.

Fechterschnecke und Riesenmuschel

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Fechterschnecke und Riesenmuschel

Schmuck & gefälschte Markenware

Um Zoff am Zoll zu umgehen, kann man sich vom Händler ein amtliches Zertifikat geben lassen, in dem die Herkunft - z.B. der Muscheln in einem Schmuckstück - als unbedenklich bestätigt wird.

Ein weiteres beliebtes Mitbringsel ist gefälschte Markenware. Wenn das Ganze für den Eigengebrauch ist und nicht z.B. zwölf Stück von der gleichen Uhr mitgenommen werden, dann gibt das auch kein Problem bei einer Kontrolle bei der Einreise, bestätigt Roland Karner vom Zollamt am Flughafen Wien im Ö3-Interview. Nichts zu verzollen hat man bis zur Zollfreigrenze. Auf Flugreisen sind das Waren im Wert von maximal 430 Euro. Heißt auch: Rechnungen oder Belege aufbewahren, damit man bei einer Kontrolle den Wert beweisen kann.

Schweizer Käse statt Salami aus Amerika

Fleisch, Milch und Käse aus Nicht-EU-Staaten sind als Mitbringsel verboten. Manche Staaten wie die Schweiz, Norwegen, Lichtenstein, die Färöer Inseln und Island sind allerdings den EU Staaten gleichgestellt. Käse aus der Schweiz darf man also mitnehmen - aus der Ukraine aber nicht: „Das sind tierseuchenrechtliche Bestimmungen. Da gibt es keine Ausnahmen für irgendwelche Kleinmengen,“ sagt Roland Karner. Wird man damit am Zoll erwischt, muss man eine Strafe und eine Entsorgungsgebühr bezahlen. Sechs Tonnen tierische Produkte werden Jahr für Jahr vom Zoll am Wiener Flughafen beschlagnahmt und entsorgt.

Top-Reiseziele im Mitbringsel-Check:

Kroatien
Will man Kultur- und Kunstgegenstände mit nach Hause nehmen, braucht man eine Genehmigung vom Ministerium für Kultur. Auch bei der Ausfuhr von Trüffeln muss man sich eine Genehmigung besorgen.

Kroatien, Blick von einem Segelboot auf die kroatische Küste

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Italien
In Italien gibt es Gesetze die besagen: Sandstrände dürfen nicht verändert werden: Man darf keinen Sand, keine Algen oder andere Dinge, die man am Strand findet mitnehmen. Sonst drohen Strafen zwischen 500 und 3000 Euro. Besonders streng sind die Behörden in Naturschutzgebieten wie Sardinien. Auf der Insel sind am Strand sogar Überwachungskameras montiert worden, um Sanddiebe zu erwischen.

Cala Mariolu, Sardinien, Italien

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Produktpiraterie, also gefälschte Markenware, ist in Italien - wie auch in Frankreich - strenger geregelt als in Österreich. Bereits der Kauf eines gefälschten Produkts kann strafbar sein.

Griechenland
Besonders aufpassen heißt es bei Antiquitäten. Das kann Schmuck sein, Keramik, oder einfach nur ein alter Stein aus einer bedeutenden Gegend. Ohne Genehmigung des griechischen Kulturministeriums ist es strafbar so einen Gegenstand aus Griechenland auszuführen. Laut griechischer Behörden ist es auch nicht erlaubt archäologische Fundstücke vom Meeresboden an die Oberfläche zu bringen. Alles was man findet – ob im Wasser oder an Land – meldet man am besten gleich den zuständigen Behörden, sonst drohen mehrjährige Haftstrafen.

Griechenland, Insel Kreta, Straße in der Stadt Chania

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Türkei
Auch in der Türkei gibt es besonders strenge Gesetzte zum Schutz der Kultur- und Naturgüter. Gegenstände aus antiken Ausgrabungen, Vasen, Kunstgegenstände oder ähnliches dürfen nicht ausgeführt werden. Bei einer Zollkontrolle hilft dann auch nicht, dass man vielleicht gar nicht wusste, wie alt eine Tonscherbe wirklich war.

Türkei, Blick in den Hafen von Istanbul

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Was als Antiquität, Kultur- oder Naturgut angesehen wird, legt die türkische Polizei sehr weitgefasst aus. Bei Schmuck, den man am Bazar kauft, sollte man sich etwa ein Zertifikat eines staatlichen Museums vor Ort einholen, in dem bestätigt steht, dass die Kette oder das Armband nicht antik ist. Gleiches gilt für Teppiche.
Unkomplizierter ist es dann Tee, Schokolade oder türkischen Kaffee mitzunehmen. Jeweils ein Kilogramm davon darf zollfrei aus der Türkei ausgeführt werden.

Ägypten
Muscheln, Korallen, Steine, versteinertes Holz oder auch antike Kunstwerke aus Gold und Silber darf man aus dem Urlaub in Ägypten nicht mit nach Hause nehmen. Es drohen sogar Gefängnisstrafen.

Ägypten, Zwei Kamele vor den Pyramiden

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Thailand
Um Orchideen auszuführen braucht man ebenso eine Genehmigung wie für Antiquitäten und religiöse Gegenstände. Ausnahme sind Buddha-Figuren, die man direkt am Körper tragen kann.

Thailand, Straße auf der Insel Ko Samui

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Dominikanische Republik, Philippinen und Teneriffa
Finger vom Sand lassen: Hier gibt es Strafen wenn man Sand mit nach Hause nehmen will.

Strand in der Dominikanische Republik

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Ländervergleich via App

Mit der bmf-App des Finanzministeriums kann man - sortiert nach Land - überprüfen, was erlaubt und was verboten ist. Einmal heruntergeladen, funktioniert die App im Urlaubsland auch ohne Internetzugang. Auch die ÖAMTC-App „Meine Reise“ bietet Informationen zu den Ein- und Ausfuhrbestimmungen aller Länder weltweit.

(Max Bauer)