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Hotel für den Urlaub nicht fertig - Was tun?
Das Hotel hätte nämlich renoviert werden sollen und am 1. Juli wieder aufsperren. Das ist aber nicht passiert.
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Welche Rechte habe ich als Konsument?
Welche Rechte hab ich jetzt als Konsument, außer ein gleichwertiges Alternativangebot anzunehmen. Der Ö3-Wecker hat nachgefragt:
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Das Gegenangebot muss gleichwertig oder höherwertig sein. Wenn es höherwertig ist, muss der Reiseveranstalter aber die Kosten übernehmen.
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Wegen verlorener Urlaubsfreuden kann man zwar klagen, muss dann aber nachweisen, dass ein grobes Verschulden für die Verzögerung des Baus vom Veranstalter oder vom Hotel vorliegt.
Der Experte rät außerdem, Klagen und Beschwerden nicht direkt an das kroatische Hotel sondern am Besten an den Reiseveranstalter mit Sitz in Österreich zu richten.
Hotel überbucht?
Was tun, wenn sich am Urlaubsort herausstellt, dass das Hotel überbucht ist? Manfred Neubauer von der Arbeiterkammer NÖ:
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Hier ist es ganz klar: der Veranstalter muss wieder ein Angebot machen (gleichwertig oder höher) und die Kosten tragen. Wenn ich dieses nicht annehmen will, dann muss mich der Veranstalter auf seine Kosten sofort wieder nach Hause bringen.
Was tun bei politischen Unruhen?
Was tun, wenn es in meinem gebuchten Urlaubsort zu politischen Unruhen kommt?
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Wenn ich mich nicht mehr sicher fühle und mir der Veranstalter statt einem Club in der Türkei einen gleichwertigen in Griechenland anbietet, ist er damit wahrscheinlich im Recht. Sommerurlaub, Sonne, Strand und Meer unterscheiden sich zum Beispiel in der Türkei und in Griechenland nicht so sehr, und für politische Unruhen kann auch ein Reiseveranstalter nichts.
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Entgangene Urlaubsfreuden
Eine entgangene Urlaubsfreude ist oft schwer geltend zu machen. Es muss ein grob fahrlässiges Verschulden des Vertragspartners nachgewiesen werden können.
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Tipps für die richtige Reklamation des verpatzten Urlaubs findest du hier.
Ö3-Wecker mit Philipp Hansa, 6. August 2018 (Gabi Hiller)