Handy-Parkschein: Die größten Fallen

Ist es dir auch schon mal passiert, dass du einen Handyparkschein lösen wolltest und plötzlich poppt eine Nachricht auf, dass du es später nochmal versuchen sollst?

Was heißt das jetzt genau? Kann ich vom Auto weg gehen in dem Glauben das ist eh das Problem der Parkgesellschaft oder muss ich bleiben und versuchen einen Papierparkschein auszufüllen?

Wir haben uns für dich die 5 gängigsten Fallen beim Handyparken gemeinsam mit dem Automobilclub ARBÖ angesehen.

Falle 1: SMS-Antwort nicht abwarten

„Eine SMS abzuschicken allein reicht nicht“. „Solange die SMS-Antwort nicht zurückkommt, parkt man illegal“. Erst wenn die SMS eingetroffen ist, läuft die Parkuhr. Pech hat auch, wer sofort nach Abschicken der SMS sein Auto verlässt. Die Antwort trifft oft erst zehn Minuten danach ein - ausgerechnet während dieser zehn Minuten wurde das abgestellte Fahrzeug kontrolliert. "Dagegen ist kein rechtliches Kraut gewachsen. Da aus technischen Gründen SMS immer wieder verzögern können, bleibt man am besten beim Auto und wartet die SMS-Antwort ab.

Handy-Parkschein

Hitradio Ö3/Screenshot

Falle 2: Die SMS fehlerhaft abschicken

Wer in der Hektik seine SMS fehlerhaft abschickt, riskiert ebenfalls eine Fehlbuchung und damit eine Geldstrafe. Denn das System geht in diesem Fall nicht von drei Minuten, sondern von drei Stunden aus, die in Wien gar nicht erlaubt sind. „Die maximale Parkdauer in Wien beträgt bekanntlich zwei Stunden“.

Falle 3: Bei Stadtwechsel den Stadtnamen vergessen

Hat man sich unter handyparken.at registriert und eine bevorzugte Stadt ausgewählt, kann man trotzdem auch in einer anderen Stadt mit dem Handy bezahlen. Wohnt man beispielsweise in St. Pölten und fährt zum Weihnachtseinkauf nach Wien, muss man zusätzlich zur Minutenanzahl auch noch „Wien“ der SMS anfügen („30 Wien“) - wehe man vergisst auf diesen wichtigen Zusatz, denn dann wird die Parkzeit in St. Pölten abgezogen und in Wien muss man Strafe zahlen.

Handy-Parkschein

Hitradio Ö3/Screenshot

Falle 4: Zur falschen Uhrzeit gebucht

Pech hat wer irrtümlich zu einer Uhrzeit bucht, in der eigentlich keine Parkgebühren gezahlt werden müssen. Zum Beispiel in der Nacht, zwischen 1 und 3 Uhr, wo überall freies Parken erlaubt ist. Das System erkennt nicht, zu welcher Uhrzeit das Parken kostenpflichtig ist - Fazit: Das Geld ist weg. Man kann in diesem Fall mit keinerlei Kulanz rechnen.

Falle 5: Parkzeit illegal verlängern

Technisch wäre es zwar möglich, nach Ablauf der maximalen Parkzeit den elektronischen Parkschein einfach zu verlängern. Rechtlich ist es verboten, warnt der ARBÖ. Denn das Fahrzeug muss zwischen den maximalen Parkzeiten um eine Fahrzeuglänge bewegt werden. Das heißt: Der Parkplatz muss gewechselt werden!

Ö3-Drivetime-Show mit Olivia Peter und Philipp Hansa, 9. November 2018 (SG)