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Wer darf und kann die Republik klagen?

Nachdem der Verfassungsgerichtshof vor zwei Jahren geurteilt hat, dass die Bundespräsidentenwahl wiederholt werden muss, klagt die FPÖ die Republik auf Schadensersatz. Es geht um 3,5 Millionen Euro, soviel hat der neuerliche Wahlkampf gekostet. Aber: Kann der Staat einfach so geklagt werden?

Finanzprokuratur ist Anwaltskanzlei der Republik

Bundesadler im Parlament

HANS PUNZ / APA / picturedesk.com

Viele von Ihnen werden das kennen, bei einem juristischen Problem geht man zum Anwalt, in eine Kanzlei und lässt sich dort beraten bzw. vertreten. Für die Republik Österreich gibt‘s das genauso: die Finanzprokuratur – sie ist die Anwaltskanzlei der Republik – da heißt sie vertritt und berät den Staat. Geklagt wird der Staat im Jahr durchschnittlich ca. 1000 Mal. Speziell ausgebildete, Rechtsanwälte, die auch eine extra Prüfung ablegen – so genannte Prokuraturanwälte vertreten dann den Staat vor den Gerichten. In den vergangenen Jahren hat die Republik 70% der Verfahren gewonnen.

Wofür kann der Staat geklagt werden?

Es gibt eine ganze Palette an Verfahren, sagt Dr. Wolfgang Peschorn, Präsident der Finanzprokuratur: Die reicht beispielsweise von einem Verkehrsunfall zwischen einem Polizeiauto - das ja im Dienst des Staates steht - und einem Privatfahrzeug, wo es zu einer Klage kommen kann, über Streitigkeiten zu Verträgen bei der Vergabe von Aufträgen, bis hin zu Amtshaftungsverfahren. „Bei den Verfahren gibt es einige, die betraglich relativ gering sind. Es gibt aber auch einige Verfahren die betraglich sehr hoch bemessen sind. Tatsächlich ist aber nicht immer der Betrag das Entscheidende, da es auch einige Verfahren gibt, die ungeachtet ihres Streitwertes eine große Bedeutung für die Republik haben,“ so Peschorn.

100 Amtshaftungsverfahren jährlich

Amtshaftungsverfahren gibt es ca 100 im Jahr. „Das Amtshaftungsverfahren ist eine besondere rechtliche Grundlage, um Schadensersatzansprüche gegen den Staat geltend zu machen, unter der Behauptung, dass bei der Vollziehung der Gesetze jemand durch das Verhalten eines staatlichen Organs schuldhaft und rechtswidrig Schaden zugefügt worden ist“, erklärt Peschorn im Ö3-Interview mit Denise Roithmair.

Chef der Finanzprokuratur Wolfgang Peschorn

HELMUT FOHRINGER / APA / picturedesk.com

Chef der Finanzprokuratur Wolfgang Peschorn bei einer Sitzung des Eurofighter-U-Ausschusses

Die FPÖ hat eben genau so eine Amtshaftungsklage eingebracht. Die FPÖ ist der Meinung, die Fehler und die Verantwortung für die Wiederholung liegen beim Staat – und will deshalb die entstandenen Kosten ersetzt haben.
Der Staat kann übrigens nicht nur geklagt werden sondern auch selber klagen – zum Beispiel ist der Staat rund um den Kauf der Eurofighter an einer Klage auf Schadensersatz beteiligt.

Ö3-Wecker mit Robert Kratky, am 12. Dezember 2018 (Denise Roithmair)