leise, es schneit

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Eingeschneit? Diese Rechte hast du!

Am Urlaubsort oder zuhause eingeschneit - die letzten Tage hat es schon einige erwischt. Der Schnee wird aber immer mehr und daher wird das Thema heuer noch viele betreffen.

Aber wie sieht das rechtlich aus, wenn man eingeschneit ist und zum Beispiel nicht in die Arbeit kommen kann?

Beitrag aus dem Ö3-Wecker nachhören:

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Dienstverhinderungsgrund: Schneelage

Wenn man eingeschneit ist, gilt das arbeitsrechtlich als Dienstverhinderungsgrund, erklärt Irene Holzbauer von der Arbeiterkammer. Das bedeutet, dass man unverschuldet nicht in die Arbeit kommen kann und daher für Arbeitnehmerinnen keine Nachteile entstehen dürfen. Daher muss der Lohn fortgezahlt werden, man muss sich keine zusätzlichen Urlaubstage nehmen und darf auch wegen des Fernbleibens nicht gekündigt werden. Allerdings: Sobald es irgendeinen Ausweg gibt, also eine Straße frei wird oder zumindest die Bahnstrecke, muss man wieder am Arbeitsplatz erscheinen. Auch wenn es einen ziemlichen Umweg bedeutet.

Eine Winterlandschaft.

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Und wichtig ist auf jeden Fall, dass man mit dem Arbeitgeber Kontakt hält und umgehend Bescheid gibt. Wer eingeschneit ist, hat nicht automatisch einen freien Tag an dem man machen kann, was man will. Arbeitgeberinnen könnten zum Beispiel verlangen, dass man online arbeitet.

Zusätzliche Nächtigungskosten

Die Nächte, die man wegen der Schneesituation länger im Hotel bleibt, muss man grundsätzlich auch selber zahlen, erklärt Laura Ruschitzka vom Verein für Konsumenteninformation.

Wenn man aber gar nicht in den Urlaubsort kommt, weil die Zufahrtsstraßen alle gesperrt sind, dann fallen die Stornokosten weg. Das Risiko, dass ein Wintersportort nicht erreichbar ist, tragen die Hoteliers oder Gastwirtinnen, sagt die Konsumentenschützerin.

Etwas anders sieht die Sache aus, wenn man eine Pauschalreise gebucht hat, also zumindest zwei Leistungen wie zum Beispiel Anreise und Unterkunft oder Skipass bei einem Reiseveranstalter. Dann muss der Reiseveranstalter die zusätzlichen Nächtigungskosten übernehmen.

„Ö3-Wecker“ mit Robert Kratky, 9. Jänner 2019 (PM)