Auto im Schnee

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Verschneites Auto - ab wann ist es strafbar?

Das Auto freischaufeln – wenn es so viel schneit wie zurzeit ist das wahnsinnig mühsam. Aber auch unbedingt notwendig. Denn: Wer das Auto nicht komplett vom Schnee befreit, macht sich strafbar.

Vor jeder Fahrt muss das Fahrzeug von Schnee und Eis befreit werden. Wichtig hier vor allem das Dach, die Kennzeichen vorne und hinten, die Scheinwerfer und alle für die Sicht wichtigen Scheiben. „Sehschlitze“ an den Scheiben können zu lebensgefährlichen Situationen führen (weil z.B. Fußgänger am Straßenrand nicht gesehen werden) und deshalb auch von der Exekutive sanktioniert werden, Sebastian Obrecht vom ARBÖ: „Die freie Sicht ist gleichzusetzen in der Fahrlässigkeitsskala mit einem Alkoholdelikt.“
Wer das nicht beachtet und einen Unfall verursacht oder in einen verwickelt ist, kann es sein, dass die Versicherung den Schaden nicht übernimmt und das kann teuer werden, so Obrecht: „Ein Unfall, verursacht durch Schnee am Dach, kann strafrechtliche Konsequenzen haben, oder sogar zivilrechtliche Konsequenzen. Bei einem verwaltungstechnischem Delikt muss mit mit Strafen von mehreren hundert oder sogar tausend Euro rechnen.“

Verschneites Kennzeichen bei der Mautkontrolle

Ein verschneites Kennzeichen hat bei der Autobahnmaut keine Konsequenzen. Wenn die Vignettenkamera das Kennzeichnen nicht lesen kann, wird das Foto laut Asfinag aussortiert.
Verschneite Bodenmarkierungen, z.B. für Kurzparkzonen oder auch Straßenschilder, verlieren ihre Rechtsgültigkeit, allerdings nur dann wenn sie wirklich komplett eingeschneit und nicht mehr erkennbar sind.

Guten Morgen am Sonntag mit Martina Rupp, 13. Jänner 2019 (LI)