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Sechs Antworten zum „Karfreitag neu“

Die Regierung hat angekündigt: Der Karfreitag wird fix zum halben Feiertag für alle, ab 14 Uhr soll Freizeit sein. Was ein halber Feiertag eigentlich heißt und was das für dich konkret bedeutet, hat Ö3-Reporter Martin Krachler recherchiert.

Noch ist der halbe Feiertag am Karfreitag eine Ansage, jetzt muss im Hintergrund erst an den Details gefeilscht werden. Das hat sowohl die Ö3-Anfrage beim ÖVP-Klub, als auch die Nachfrage bei Experten ergeben.

Diese fünf Punkte solltest du zum „Karfreitag neu“ wissen, damit du dich auskennst und mitreden kannst:

1. „Karfreitag neu“ ist nicht gleich Silvester

  • Ein Feiertag ist gesetzlich verankert und gilt für alle Beschäftigten, außer sie arbeiten in Berufen, die per Verordnung von Feiertagen ausgenommen sind, wie etwa Krankenhauspersonal oder Pilotinnen und Piloten. Streng genommen gilt ein „halber Feiertag“, daher - wie auch ein normaler Feiertag - für alle.
  • Arbeitstage, wie etwa Silvester, der 24. Dezember oder Faschingsdienstag sind je nach Kollektivvertrag oder Branche verankert.

2. Wer jetzt also wirklich frei hat

  • Den Ankündigungen der Regierung zufolge haben ab 14 Uhr alle frei, außer Berufe, die - wie auch an normalen Feiertagen - von der Ruhezeitverordnung am Feiertag ausgenommen sind.
  • Allen anderen ist es eigentlich sogar prinzipiell untersagt, zu arbeiten.

Bundesarbeiterkammer: „Halber Feiertag macht wenig Sinn“

  • Bundesarbeiterkammer-Direktor Christoph Klein kritisiert den Vorschlag eines ‚halben Feiertages‘ ab 14 Uhr jedoch: Bei vielen geht die Frühschicht klassisch um 6 Uhr los. Diese Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer seien sowieso um kurz nach 14 Uhr fertig, daher bringe die neue Regelung wenig für sie: „Nach einer Erhebung, die wir kürzlich in Auftrag geben haben, haben ohnehin vier von zehn Menschen jeden Freitagnachmittag frei. Viele zusätzlich haben überhaupt betriebliche Vereinbarungen, rund die Hälfte der Menschen hätte überhaupt gar nichts davon.“

3. Wie ist das mit Urlaub an einem halben Feiertag?

  • „Das Gesetz sieht derzeit keine halben Urlaubstage vor“, sagt die Anwältin und Arbeitszeitrechtsexpertin Anna Mertinz im Ö3-Interview. Am 24. und 31. Dezember müssten auch ganze Urlaubstage genommen werden, selbst wenn die Normalarbeitszeit laut Kollektivvertrag beispielsweise um 14 Uhr endet.
  • Das heißt im Klartext: Du würdest nach derzeitigem Stand Urlaubsstunden herschenken oder du nimmst Zeitausgleich.

4. Wie wird bezahlt am halben Feiertag?

  • Für alle, die überhaupt arbeiten, gibt es nach derzeitigem Stand ab 14 Uhr wie feiertags zum normalen Gehalt einen Feiertagszuschlag. Du kannst hier in etwa mit dem doppelten Lohn pro Arbeitsstunde rechnen.

5. Wie lang können wir am Karfreitag neu shoppen?

  • Diese Frage ist noch offen. Zumal der Karfreitag im Lebensmittelhandel nach dem 23. Dezember der zweit umsatzstärkste Tag des Jahres ist.
  • Nach derzeitiger gesetzlicher Lage müssten die Geschäfte ab 14 Uhr ihre Tresen schließen. Experten halten jedoch eine Ausnahmeregelung vom Feiertag, wie etwa am 8. Dezember, für gut denkbar. Diese muss aber beschlossen werden und bedinge einer Änderung im sogenannten Öffnungszeitengesetz.

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6. Wann kommt der „Karfreitag neu“?

Hinweis: Recherche-Stand dieser Story ist 20.02.2019, 06:00 Uhr

  • Gelten soll die neue Regulierung für den Karfreitag schon am kommenden Karfreitag, den 19. April 2019. Das haben Regierungsvertreter angekündigt. Bis dahin gilt es allerdings noch einige Details zu klären: Unklar sei es der Arbeitszeitrechtsexpertin Mertinz zufolge etwa, wie und ob diese Neuregelung Teilzeitangestellte betrifft.

„Ö3-Wecker“ mit Robert Kratky, 20. Februar 2019
(Martin Krachler)