Mobile Klimageräte als tödliche Monoxid-Falle

Bei hohen, sommerlichen Außentemperaturen lauert eine noch vielfach unbekannte Gefahr: Mobile Klimageräte können bei falscher Verwendung lebensgefährlich sein. Denn im Verbund mit einem Gasgerät kann ein Abgasrückstau mit giftigem Kohlenmonoxid (CO) entstehen.

Bei Verwendung von Gasgeräten (Therme, Wasseraufbereitung) bei hohen Außentemperaturen kann es zum Erliegen der Thermik im Kamin und damit zu einem Abgasrückstau kommen. Wenn in den Wohnungen dann auch noch mobile Klimageräte eingesetzt werden und damit die Frischluftzufuhr nicht mehr ausreicht, kann dieser Stau verstärkt werden – es sammelt sich eine lebensgefährliche Konzentration an giftigem Kohlenmonoxid an.

Infografik zur Gefahr durch Gasthermen und Klimageräte

Bundesfeuerwehrverband

Es kann es zu einer gefährlichen Konkurrenz zwischen mobilem Klimagerät und Gasgeräten kommen, da beide gleichzeitig dem Raum Luft entziehen. Die Funktionsweise dieser mobilen Klimageräte ist vergleichbar mit jenen von Abluftventilatoren. Es wird der Umgebungsluft im Raum Wärme entzogen und diese mit einem Schlauch nach außen gelassen. Gleichzeitig benötigt ein mobiles Gerät dabei ausreichend Frischluftzufuhr. Dadurch entsteht in der Wohnung ein Unterdruck und das giftige Kohlenmonoxid wird dadurch vom Kamin in die Wohnung angesaugt. Eine mitunter tödliche Falle.

Beitrag aus den Ö3-Nachrichten nachhören:

Denise Delle Karth hat im Ö3-Journal um 7 Uhr über die Gefahr durch mobile Klimageräte in Kombination mit schlecht oder gar nicht gewarteten Gasthermen informiert:

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Christian Bartok, Leiter der Mieterhilfe, rät: „Wenn schon eine Klimaanlage, dann ein sogenanntes fix montiertes Split-Klimagerät. Es sollte vom Vermieter genehmigt und von Fachleuten installiert und in Betrieb genommen werden."

Gasgerätewartung bei hohen Temperaturen besonders wichtig

Eine regelmäßige Wartung verlängert die Lebensdauer der Gastherme und spart Energiekosten. Vor allem aber liegt darin ein enormer Sicherheitsaspekt. Unfälle durch austretendes, geruchloses Kohlenmonoxid, die bei hohen Temperaturen immer wieder vorkommen, können durch eine ordnungsgemäße Wartung weitgehend vermieden werden! Zusätzlich sollte im Rahmen der regelmäßigen Überprüfungen des sogenannten Luftverbundes sichergestellt werden, dass die nötige Sauerstoffzufuhr auch bei widrigen Witterungsverhältnissen gegeben ist und den Bewohnern keine Gefahr droht.

Gastherme

Pixabay

„Seit der Wohnrechtsnovelle vom 1.1.2015 ist rechtlich klargestellt, dass der Vermieter einer Wohnung - ausgenommen sind nur Ein- und Zweifamilienhäuser- mitvermietete Thermen und Warmwasseraufbereitungsgeräte auf seine Kosten reparieren und gegebenenfalls auch austauschen lassen muss“, wie Bartok erklärt. Die Wartung der Therme obliege jedoch den Mieterinnen und Mietern. Im Rahmen einer jährlichen Wartung werde die Therme auch gereinigt und auf Funktionstüchtigkeit überprüft. Dies könne gefährliche Unfälle in den eigenen vier Wänden verhindern.

„Ö3-Wecker“ mit Robert Kratky, 13. Juni 2019 (WJLED)