Kroatien, Blick von einem Segelboot auf die kroatische Küste

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Geld für Frust: Urlaubsreklamationen

Deine Vorfreude auf den Urlaub ist groß – und das zurecht. Wir wünschen dir, dass du eine richtig feine Zeit hast! Aber nicht immer bekommt man das, was man auch gebucht hat. Bei einer arg verpatzten Pauschalreise hast du Anspruch auf Entschädigung für entgangene Urlaubsfreuden. Damit du nach der Rückkehr Schadenersatz geltend machen kannst, raten wir dir, ein paar Dinge zu checken.

Wenn im Hotel zum Beispiel etwas nicht passt, dann ist es wichtig, das gleich vor Ort zu beanstanden. Also am besten zur Rezeption gehen und vom Personal die gebuchte Leistung einfordern, sagt Ulrike Weiß vom AK-Konsumentenschutz: „Wenn man im Hotel eincheckt und feststellt, das Zimmer hat keinen Balkon und keinen Meerblick, obwohl man ein solches Zimmer gebucht und bezahlt hat, dann zuerst dieses Problem an der Rezeption schildern. Vielleicht lässt sich das ja sofort klären. Wenn das nicht klappt, dann ist als nächstes der Vertreter des Reiseveranstalters zu kontaktieren. Hier gibt es meist einen Aushang im Hotel mit einer entsprechenden Kontakt-Telefonnummer.“

Mängel so gut es geht dokumentieren

Wenn man diesen Vertreter nicht erreicht bzw. auch der nichts ausrichten kann, dann ist es wichtig, eine sogenannte Gästemeldung zu machen und sich alles bestätigen zu lassen, rät die Expertin: „Wenn zum Beispiel eine laute Baustelle neben dem Hotel ist, dann am besten auch Fotos mit dem Handy davon machen. Oft ist man auch nicht der einzige Urlaubsgast, der davon betroffen ist, also macht es auch Sinn, sich die Daten von anderen Urlaubern, die den Mangel bestätigen können, zu notieren.“

Pool vor einem Hotel

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Mit den gesammelten Beweisen hat man nach der Rückkehr aus dem Urlaub dann etwas in der Hand und kann damit den Reiseveranstalter konfrontieren und von diesem eine nachträgliche Minderung des Reisepreises verlangen. Dafür wird die sogenannte Frankfurter Tabelle herangezogen, in der die Entschädigungsansprüche genau geregelt sind: „Für einen fehlenden Balkon oder Meerblick bekommt man fünf bis zehn Prozent des Reisepreises zurück, für eine fehlende Klimaanlage sogar bis zu 20 Prozent, wenn das auch in der Buchungsbestätigung zugesichert worden ist.“

Auf der AK-Homepage findest du Musterbriefe für deine Beschwerden: Arbeiterkammer

Katalogsprache richtig verstehen

Es gilt in der Regel immer das, was im Katalog oder auf der Internetseite versprochen wird. Oft sind die eigenen Erwartungen jedoch höher, dafür gibt es dann aber keine Entschädigung. Reiseexperten raten daher generell dazu, die Reisebeschreibungen nicht nur genau durchzulesen, sondern auch zu hinterfragen. Steht hier etwa, dass es sich um eine „aufstrebende Urlaubsregion“ handelt, so kann es sein, dass vor Ort gebaut wird und auch dementsprechend laut ist. Ist von einem „lebendigen Nachtleben“ die Rede, muss man ebenfalls damit rechnen, dass es bis spät in die Nacht Lärm auf den Straßen gibt.

Frau schreibt Nachricht am Handy

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Wichtige Telfonnummern einspeichern

Weil im Ausland immer etwas passieren kann, raten wir dir außerdem, vor deiner Abreise drei wichtige Telefonnummern einzuspeichern:

  • 112: Die wichtigste Notrufnummer, die EU-weit gilt. Sie ist die einheitliche europäische Notrufnummer, die aus der gesamten EU kostenlos erreichbar ist. Im Falle eines Notfalls (Unfall oder Verbrechen) können ein Notarzt, die Feuerwehr oder Polizei angefordert werden. Neben der Landessprache wird auch Englisch gesprochen.
  • Die Telefonnummer deines Kreditkarteninstituts: Wenn deine Kreditkarte gestohlen werden sollte, ist es wichtig, umgehend deine Karte sperren zu lassen. So wird Dieben der Zugang zu deinem Konto verwehrt. Die meisten Geldinstitute und Kreditkarten-Gesellschaften haben eigene Notrufnummern, mit der sich die jeweilige Karte sperren lässt. Diese sind beim jeweiligen Institut zu erfragen und meist auch auf der Rückseite der Karte angeführt.
  • Die Telefonnummer der österreichischen Botschaft im Urlaubsland und/oder Bereitschaftsdienst des Außenministeriums: In Notfällen ist der Bereitschaftsdienst des österreichischen Außenministeriums rund um die Uhr für dich unter +43 1 90115 4411 bzw. +43 501150 4411 erreichbar.

„Guten Morgen am Sonntag“ mit Martina Rupp, 14. Juli 2019 (JF)