Paket
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Alfred Hofer / ChromOrange / picturedesk.com

Was tun bei Problemen mit Paket-Zustellung?

Im letzten Jahr sind über 200 Millionen Pakete in Österreich verschickt worden - und es werden immer mehr. Wer haftet, wenn das Paket beschädigt ist oder verloren geht? Darf der Zusteller oder die Zustellerin das Paket einfach vor die Tür stellen? Und muss man Ware originalverpackt zurückschicken? Das musst du wissen!

Wer haftet für Transportschäden oder Verlust einer bestellten Ware?

Das Unternehmen haftet. Es sei denn, ein anderer Beförderer wurde auf eigenen Wunsch vereinbart. In diesem Fall trägt der Verbraucher ab Übergabe der Ware an den gewählten Lieferdienst auch das Risiko, falls das Paket beschädigt wird oder verloren geht.

Darf mir der Zusteller das Paket auf die Terrasse oder vor die Tür stellen?

Das kommt in der Praxis oft vor, darf aber eigentlich nicht sein. Falls das Paket dann verloren geht oder beschädigt wird, ist aber der Versender dafür verantwortlich. Auf der sicheren Seite sollte man bei Zustellung mittels Post sein: Denn diese muss zwingend an eine Abgabestelle liefern. Bei anderen Zustellern kann das aber anders geregelt sein.

Paket vor Tür

Sylvia Graf

Bin ich für ein aus Gefälligkeit übernommenes Paket verantwortlich?

Nein. Das übernommene Paket darf allerdings weder geöffnet, noch der Inhalt verwendet werden. Dennoch sollte man Pakete, die man entgegen genommen hat, nicht einfach vor der Wohnungstür des eigentlichen Empfängers abzustellen. Sollte es gestohlen werden, drohen Schadenersatzforderungen wegen fahrlässigem Verhalten.

Wer trägt die Kosten für das Rückporto?

Wenn Konsumenten bei online bestellter Ware von ihrem Rücktrittsrecht Gebrauch machen, dann musst du die Rücksendekosten tragen. Oft übernimmt aber die Firma die Kosten. Hat der Unternehmer nicht darüber informiert, dass der Verbraucher die Kosten zu tragen hat, dann muss er selbst dafür aufkommen. Anders geregelt ist dies bei einer Rücksendung im Gewährleistungsfall (d.h. wenn die bestellte Ware schadhaft oder zugesicherte Eigenschaften nicht erfüllt sind): Dann muss der Händler die Kosten der Rücksendung tragen.

Muss ich eine Ware „originalverpackt“ zurückschicken?

Nein. Die Ware muss aber so zurückgeschickt werden, dass sie unversehrt beim Empfänger ankommt.

Hilfestellung bei Reklamationen

Bei einem Problem mit einem Händler im EU-Ausland kann man sich an das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Österreich wenden:
www.europakonsument.at

Bei Problemen mit einem Zustelldienst dient die Postschlichtungsstelle bei der Rundfunk- und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR) als Ansprechpartner:
www.rtr.at

„Ö3-Supersamstag“ mit Thomas Kamenar, 30. November 2019 (Thomas Wunderlich)