Sturm in Salzburg

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Auto, Zug & Skilift: So viel Wind halten sie aus

Nach dem Sturmtief Petra fegt Sabine über Österreich. Im ganzen Land sind dutzende Feuerwehrleute im Einsatz, außerdem sorgt der Sturm für zahlreiche Ausfälle im Flug- und Bahnverkehr. Einige Skilifte bleiben geschlossen. Wie viel Wind halten Zug, Auto und Skilifte eigentlich aus?

Auto

Ab 100km/h Sturmstärke sollte das Auto am besten stehen bleiben. Beim Motorrad wird es bereits ab ca 50 km/h Sturmstärke kritisch. Wer trotzdem fahren muss: Die Ö3-Verkehrtsredaktion rät, wirklich so langsam wie möglich zu fahren. Bei doppelter Geschwindigkeit erhöht sich die Windkraft um das Vierfache und das kann schnell kritisch werden: Wer auf der Autobahn unterwegs ist und das Auto von einer Böe mit etwa 80km/h getroffen wird, kann es sein, dass das Auto zwei bis drei Meter versetzt wird. Somit landest du dann auf der anderen Spur. Das Lenkrad bei starkem Wind also wirklich festhalten.

Aufräumarbeiten nach einem Sturm

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Zug

In Deutschland sind die Züge flächendeckend ausgefallen, in Österreich waren durch das Sturmtief Sabine nur einzelne Strecken betroffen.

Züge können von einem Sturm nicht umgeworfen werden, da geht es vielmehr um beispielsweise Bäume, die auf die Oberleitung fallen oder um Gegenstände, die auf die Schienen geweht werden und dort liegenbleiben. Deshalb fahren derzeit auch viele Züge langsamer, damit der Bremsweg kürzer ist. Die Sicherheitslage wird derzeit ständig überprüft, haben uns die ÖBB im Ö3-Interview bestätigt. Sollten tatsächlich Züge in den Bahnhöfen bleiben müssen, dann nur, weil es eine ziemliche Herausforderung ist, die Leute aus dem Zug zu holen, sofern der irgendwo auf der Strecke stehenbleiben muss und nicht weiterfahren kann.

Geld zurück?
Sollte der Zug wegen des Sturms nicht fahren können, gibts übrigens das Geld zurück, auch das haben die ÖBB bestätigt.

Schnee und Sturm

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Seilbahnen

Wie auch schon am Montag, werden auch am Dienstag viele Skilifte nicht in Betrieb genommen werden. Das Skigebiet in Ischgl war am Montag beispielsweise komplett gesperrt, eingeschränkt der Betrieb in der Zillertal Arena, in Saalbach, in Obertauern, auf der Tauplitz oder auf der Gerlitzen. Für die Skilifte gilt folgende Regel: Bläst der Sturm zwischen 50 km/h und 70km/h, werden die Lifte in Österreich gesperrt. Das Material würde natürlich viel mehr aushalten, die Gondeln stürzen dann auch nicht ab, aber wenn diese extrem wackeln, können sie gegen Äste schlagen, die stehenden Wintersportler könnten sich verletzen. Auch in einem wackelnden Sessellift ist es bei den hohen Windstärken nicht angenehm zu sitzen, Panik könnte ausbrechen. Insofern gehen die Betreiber auf Nummer sicher.

Anspruch auf Rückerstattung bei Flugausfällen

Auch Flugzeuge mussten wegen des Sturmtiefs Sabine auf dem Boden bleiben, Flüge sind gestrichen worden. Welche Ansprüche haben betroffene Passagiere in so einem Fall?

Muss der Flug wegen eines Sturms annuliert werden, besteht zumindest wahlweise Anspruch auf Erstattung des Ticketpreises, eine alternative Beförderung zum Zielort zum frühestmöglichen Zeitpunkt oder auf Umbuchen auf einen späteren Zeitpunkt, bestätigt Verena Pronebner des ÖAMTC.
„Es besteht allerdings kein Anspruch auf eine Ausgleichszahlung. Die EU-Fluggastrechteverordnung spricht Airlines bei außergewöhnlichen Umständen, wie eben Sturm und Unwetter, von Entschädigungszahlungen frei“, so Pronebner. Diese Umstände kann die Fluggesellschaft nicht beeinflussen oder verhindern, auch wenn „alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen wurden, um die Verspätungen oder Annullierungen zu verhindern“ – so die EU-Verordnung. Dabei reicht eine bloße Behauptung der Airline nicht aus – die außergewöhnlichen Umstände müssen von der Fluglinie nachgewiesen werden.

„Ö3-Wecker“ mit Robert Kratky, 11. Februar 2020 (GU)