Ausgangsbeschränkungen für ganz Österreich

Die von der Regierung angekündigten „Ausgangsbeschränkungen“ werden österreichweit einheitlich gestaltet, das gilt auch für Tirol. Dazu wird es von Gesundheitsminister Rudolf Anschober eine Weisung an die Bezirksvertretungsbehörden geben, allen Bewohnern „Verkehrbeschränkungen“ anzuordnen, hieß es aus dem Kanzleramt.

Konkret müssen alle in der eigenen Wohnung bleiben, abgesehen von den Ausnahmen. Auch die Erlaubnis zum Spazierengehen wird in der Verordnung explizit genannt werden, hieß es aus dem Kanzleramt zur APA - und zwar „in dringenden Fällen alleine oder im Familienverband“.

Corona-Virus: Die Maßnahmen zum Durchklicken

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Epidemiegesetz als Grundlage

Für die Weisung und den folgenden Erlass der jeweiligen Behörden bedarf es keiner neuen Beschlüsse im Nationalrat, denn die Verkehrbeschränkungen sind im bestehenden Epidemiegesetz (§24) geregelt, so das Kanzleramt. Dort heißt es, Bezirksverwaltungsbehörden haben für die Bewohner von Epidemiegebieten Verkehrbeschränkungen zu verfügen, „sofern dies im Hinblick auf Art und Umfang des Auftretens einer meldepflichtigen Erkrankung zum Schutz vor deren Weiterverbreitung unbedingt erforderlich ist“. Die Strafen (bis zu 2.180 Euro) sind ebenfalls im Epidemiegesetz geregelt (§39 und §40).

Die Betretungsverbote für bestimmte Orte (etwa Spielplätze) werden mittels Verordnung des Gesundheitsministers erfolgen, diese benötigen als Basis die für heute Sonntag angepeilten Nationalratsbeschlüsse.

Nationalrat

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Corona-Gesetz vom Nationalrat beschlossen

Der Nationalrat hat am Sonntag einstimmig das große Gesetzespaket zur Bewältigung der Corona-Krise beschlossen. Es bietet die Basis sowohl für zahlreiche Einschränkungen des öffentlichen Lebens als auch für wirtschaftliche Hilfen.

So werden etwa gesetzliche Grundlagen für das Schließen von öffentlichen Orten wie Spielplätzen etabliert sowie für die Restriktionen im Handel und in der Gastronomie. Finanziell wird ein vier Milliarden schwerer Fonds geschaffen, der alle möglichen Hilfen von Kurzarbeit über Unternehmer-Hilfen bis zum Ankauf von Instrumenten für den Gesundheitsbereich bedienen soll.

In der Minderheit blieben die Oppositionsanträge, unter anderem mit dem Ziel, dass es weiter einen Rechtsanspruch für Betriebe auf Entschädigung für Verdienstentgang gemäß dem (alten) Epidemiegesetz geben soll.

Am Nachmittag wird der Bundesrat die Gesetzesvorlage behandeln und beschließen. Danach fehlt nur noch die Unterfertigung des Bundespräsidenten sowie die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt, um die Vorhaben bereits am Montag umsetzen zu können.

„Ö3-Nachrichten“ mit Inka Pieh, 15. März 2020 (APA)