Aschenbecher

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Aus für Mentholzigaretten

Schluss mit Mentholzigaretten in der EU. Morgen endet die vierjährige Übergangsfrist. Ab dann sind Mentholzigaretten ausnahmlos in der gesamten EU verboten.

Mentholzigartten überdecken den Eigengeschmack von Zigaretten und können somit zur Förderung des Tabakkonsums beitragen.

Die Regelung ist Teil der EU-Tabakrichtlinien, die 2014 nach mühsamen Verhandlungen verabschiedet wurden und 2016 in Kraft traten. Seitdem müssen auch zwei Drittel der Vorder- und Rückseite von Zigarettenschachteln und Drehtabakverpackungen für Schockbilder und aufklärende Warnhinweise reserviert sein. Die Regeln sollten die Raucherquote von Jugendlichen senken und „Fälle der vorzeitigen Sterblichkeit“ reduzieren. Derzeit führt die EU-Kommission eine Studie zur Anwendung der Tabakrichtlinie aus.

Kurz vor Inkrafttreten bestätigte der Europäische Gerichtshof (EuGH) die verschärften Regeln. Die Luxemburger Richter lehnten Anfang Mai 2016 Klagen von Polen und mehrerer Tabakunternehmen ab. Mit Blick auf die Aromen wiesen sie darauf hin, dass Produkte wie Mentholzigaretten mit „angenehmem Aroma“ das Rauchen gerade für Einsteiger attraktiver machen sollten. Die EU-Gesetzgeber seien daher befugt gewesen, zur Eindämmung des Tabakkonsums diese Produkte zu verbieten.

(APA/KO)