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Urlaub 2020 und Corona - viele offene Fragen

Sicherheitsstufe vier von sechs für zum Beispiel Kroatien, Teile Italiens, Griechenland und demnächst wahrscheinlich auch für Spanien. Das bedeutet, es besteht ein hohes Sicherheitsrisiko, sagt das Außenministerium.

Auf der anderen Seite kann man diese Länder ohne Corona-Test oder Quarantäne bereisen. Aber was, wenn man sich mit Corona infiziert, kann dann der Arbeitgeber die Gehaltsfortzahlung einstellen?

Im Moment diskutieren Arbeitsrechtsexperten noch, welche Folgen es haben kann, wenn man in einem Land mit Sicherheitsstufe 4 - also im Moment praktisch in ganz Europa - Urlaub macht und krank wird. Hier gibt es lediglich Tipps, weil jede Firma anders mit diesem Thema umgeht. In der einen Firma wird es als grob fahrlässig gesehen, wenn du nach Kroatien oder Italien fährst, in der anderen Firma nicht.

Informiere dich in deiner Firma!

Rede mit deinem Chef, mit der Personalabteilung, mit dem Betriebsrat, welche Regelungen in deiner Firma in Sachen Sommerurlaub und Corona gelten. Gibt es betriebsinterne Mitteilungen oder rechtliche Hinweise, was von dir erwartet wird, ob der Krankenstand bei Corona gezahlt wird, oder nicht.

Selbiges gilt bei deiner Reise-, Urlaubs- oder Krankenversicherung. Auch hier unbedingt nachfragen, was gedeckt ist.

Rovinj

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Beim europäischem Verbraucherschutzzentrum gibt es gerade viele Fälle, wo die Versicherungen sich auf einen Pandemie-Passus beziehen und damit zum Beispiel Rückholungen nicht gedeckt sind, wenn man im Urlaubsland Fieber bekommt.

Unterm Strich zeigt sich, dass hier vieles noch in einem rechtlichen Graubereich liegt, viele Fragen noch offen sind.
Klug ist auf jeden Fall vor dem Urlaub nachfragen, bevor du das Nachsehen hast.

Der „Ö3-Wecker“, mit Philipp Hansa, 17. Juni 2020 (RN)