GEORG HOCHMUTH / APA / picturedesk.com
Wie laufen die Corona-Massentests?
Muss ich mich für den Massentest anmelden?
Mitte der Woche soll ein bundesweites Anmeldesystem zur Verfügung stehen.
Eigentlich sollte man sich für einen Termin online oder telefonisch anmelden. Wer einfach vorbeikommt, wird mit längeren Wartezeiten rechnen müssen, bestätigte Termine werden nämlich vor gereiht. Es gibt aber auch Bundesländer, wie das Burgenland, Salzburg oder Tirol die keine Anmeldung verlangen. In Annaberg wird am 1. und 2. Dezember getestet, weil es dort ein sehr hohes Infektionsgeschehen gibt. In Wien erfolgt die Voranmeldung über das Online-Tool, auch telefonische Anmeldung ist möglich. Die Wiener Massentests finden von 4. bis 13. Dezember täglich zehn Stunden lang statt. Damit sollen rund 140.000 Tests am Tag möglich sein. Von 8 bis 18 Uhr können sich die Wienerinnen und Wiener an drei Standorten testen lassen: In der Messe werden 176 Testlinien zur Verfügung stehen, in der Marxhalle 70 und in der Stadthalle 40.
In Niederösterreich erfolgen die Einladungen per Post über die Gemeinde, dazu wird es eigene Zeitslots geben, damit Massenansammlungen verhindert werden. In Vorarlberg sollen Anmeldungen ebenfalls bevorzugt über ein Online-Formular erfolgen, aber auch via Call Center. Bei der Anmeldung wird ein konkreter Termin mit Zeitfenster vergeben.
Darf ich vor dem Test etwas essen?
Vor dem Test am besten 2 Stunden nichts essen und eine halbe Stunde nichts trinken. Wenn der Antigen-Test nämlich positiv ist, dann wird in manchen Bundesländern nämlich direkt danach mit einem PCR-Gurgeltest nachgetestet, und da kann das Ergebnis verfälscht sein, wenn man davor etwas gegessen oder getrunken hat.
Was geschieht, falls ich positiv getestet werde?
Ich bekomme einen sofortigen Absonderungsbescheid und muss mich zur Kontrolle einem PCR Test oder einem zweiten Antigentest unterziehen. In manchen Bundesländern, wie in Wien und Oberösterreich wird der zweite Test direkt vor Ort abgenommen, in NÖ hingegen wird man sofort nachhause geschickt und wartet dort auf weitere Anweisungen, wo und wie der Kontroll-PCR Test gemacht werden soll.
In Salzburg bleibt man nach der Testung ebenfalls nicht in der Teststation. Es werden nur positiv getestete Menschen kontaktiert, die dann einen zweiten Schnelltest machen müssen. Sollte dieser auch positiv sein, gilt die Person als Covid-positiv und bekommt einen Absonderungsbescheid. In Tirol wird das Ergebnis eines positiven Antigen-Schnelltests mittels eines PCR-Tests überprüft. Dieser muss an einer der Screeningstraße durchgeführt werden. Dazu erhalten die Personen automatisch eine SMS, ein E-Mail oder einen Anruf (je nachdem, welche Kontaktmöglichkeit angegeben wurde). Dies gilt als „Überweisung“ für eine Screeningstraße. In der Steiermark bekommen positiv getestete Personen noch am selben Tag vom Roten Kreuz eine SMS-Benachrichtigung mit einem Testtermin für eine PCR-Testung in einem Drive-in. Sollte auch der PCR-Test positiv ausfallen, erhält die positiv getestete Person wiederum eine SMS-Verständigung über das Ergebnis sowie einen behördlichen Absonderungsbescheid. In Vorarlberg erhalten alle Getesteten nach rund 1 Stunde ihr Ergebnis per SMS. Positiv Getestete erhalten zudem die Information, dass Sie sich sofort in Absonderung begeben müssen. Diese Personen werden außerdem gebeten, am selben Tag nach 17.00 Uhr nochmals bei der Teststation zu erscheinen, um – zur Sicherung der Diagnose - einen PCR-Test durchzuführen.
Bekomme ich eine Zeitbestätigung für den Arbeitgeber?
Der Arbeitnehmer muss zunächst das Gespräch mit dem Arbeitgeber suchen und Rücksprache halten, ob er dafür frei bekommt, auch unter Fortzahlung des Entgelts. Ob bei der Testung eine Zeitbestätigung ausgestellt werden kann, muss beim Organisator erfragt werden.
Was passiert mit meinen Daten?
Ein positives Testergebnis wird in das epidemiologisches Meldesystem (EMS) aufgenommen. Die restlichen Daten, wie Namen, Adresse usw. werden nach den Regeln der Datenschutzgrundverordnung behandelt.
Bekomme ich eine Strafe, wenn ich nicht hingehe?
Definitiv nicht. Die Massentests sind komplett freiwillig. Es gibt keine Strafen oder Benachteiligungen, wenn man sich nicht testen lassen möchte. Prinzipiell wird angenommen, dass jeder 6te das Test-Angebot in Anspruch nehmen wird.
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Kann ich mich, nachdem ich getestet worden bin, wieder frei und ohne Maske bewegen?
Ganz klar, NEIN! Ein negativer Antigentest ist kein Freibrief, sich nicht mehr an die Corona-Regen halten zu müssen. Maske und Abstandsregeln müssen trotzdem sein.
Wenn ich zum ersten Massen-Test gehe, bin ich auch verpflichtet, beim angekündigten zweiten Massentest mitzumachen?
Nein, man ist nicht verpflichtet, aber es ist erwünscht. Ein Corona-Antigentest ist nur eine Momentaufnahme. Am nächsten Tag könnte die Virenkonzentration im Körper höher sein und man wäre ansteckend.
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Wenn ich mit zusammen in einem Haushalt lebe, reicht es nicht, dass sich nur einer von der Familie testen lässt?
Nein, das reicht nicht. Nachdem die Hygienemaßnahmen in den verschiedenen Familien sehr unterschiedlich sind und sich auch nicht jeder mit Corona infiziert, ist eine Testung pro Haushalt nicht genug.
Massentests: Ablauf für Lehrpersonal fixiert
Team Österreich hilft bei den Massentests
Ö3-Wecker mit Robert Kratky, 2. Dezember 2020 (GER)