Frau beim Online Shopping am Smartphone

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Brexit und Online-Shopping: Das musst du wissen

Großbritannien ist endgültig nicht mehr bei der EU. Damit ist der Ärmelkanal wieder eine Zollgrenze, was sich auch beim Online-Shopping bemerkbar macht.

Wer Fashion, Schmuck oder Sportartikel in britischen Online-Shops bestellt, ist neuerdings mit Zöllen, Einfuhrsteuern und Gebühren konfrontiert.

Gebühren im Detail

Bei Waren ab 22 Euro fällt eine sogenannte Einfuhrumsatzsteuer an, die bei den meisten Produkten 20 Prozent beträgt. Bei einem online gekauften 30-Euro-T-shirt beispielsweise sind also später zusätzlich 6 Euro Steuern zu bezahlen.

Eingehoben werden diese Gebühren von der Post bzw. vom jeweiligen Zustelldienst. Das Geld ist zu bezahlen, wenn die Briefträgerin den Kund*innen das Packerl in die Hand drückt oder das Paket abgeholt wird. Auch die Post bzw. die Zustelldienste verlangen aber etwas für den damit verbundenen bürokratischen Aufwand, bei der Post sind es 10 Euro. Letztlich kostet das besagte 30-Euro-T-shirt aus Großbritannien also 46 Euro.

Frau sitzt mit Laptop im Bett

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Zölle sind zurück

Noch teurer wird’s bei Waren ab 150 Euro, in diesem Fall ist bei vielen Produkten darüber hinaus eine Zollgebühr zu bezahlen. Die Zollsätze sind allerdings je nach Produkt sehr unterschiedlich und auch extrem detailliert geregelt: Bei Pullovern ist der Zollsatz zum Beispiel vom Baumwollanteil abhängig oder davon, ob es sich um ein Damen- oder Herrenmodell handelt.

Auch private Geschenke ab einem Wert von 45 Euro sind seit Anfang dieses Jahres abgabepflichtig. Das heißt, wenn Familienmitglieder oder Freunde aus Großbritannien ein Packerl nach Österreich verschicken, muss auch dieses künftig verzollt werden.

Brexit-Hotline

Der österreichische Zoll hat für Fragen zu diesem Thema eigens eine Brexit-Hotline eingerichtet.

Telefon: +43 (0) 50 233 728
E-Mail: zollinfo@bmf.gv.at

Infoseite des Finanzministeriums zu den Brexit-Auswirkungen

(sase)