Kontrolle

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Strenge Strafen: Wer rast, verliert das Auto

Heute passiert ein Beschluss den Ministerrat, und der hat es in sich: In Zukunft soll das Fahrzeug von Rasern beschlagnahmt werden. Steigende Unfallzahlen wegen überhöhter Geschwindigkeit sind der Anlass. In Italien und der Schweiz wird diese Art der Bestrafung bereits seit Jahren angewendet.

Mit dem Maßnahmenpaket im Kampf gegen steigende Unfallzahlen durch Schnellfahrer will man in Zukunft hart durchgreifen. Denn überhöhte Geschwindigkeit zählt seit vielen Jahren zu den Hauptursachen schwerer und tödlicher Verkehrsunfälle. Alleine im letzten Jahr starben in Österreich mehr als 100 Menschen bei Crashs wegen überhöhter Geschwindigkeit.

Es soll also den besonders rücksichtlosen Fahrern an den Kragen gehen, die mit ihrem Verhalten bewusst andere gefährden. Wer sich illegale Straßenrennen liefert oder im Ortsgebiet mehrmals mit 80 km/h zu schnell erwischt wird, muss mit saftigen Strafen rechnen.

Strenger Bestrafungskatalog

Der Strafrahmen für Raser wird von 2.180 auf 5.000 Euro erhöht. Für wiederholte Geschwindigkeitsüberschreitung wird der Beobachtungszeitraum auf vier Jahre verdoppelt. Außerdem wird die Mindestentzugsdauer bei Geschwindigkeitsübertretungen verdoppelt, je nachdem wo gerast wird: Im Ortsgebiet bei mehr als 40 km/h und im Freiland bei mehr als 50 km/h beträgt die Entzugsdauer künftig ein Monat. Im Wiederholungsfall ist bei höheren Geschwindigkeitsüberschreitungen der Schein künftig drei Monate weg. Und ab einer Überschreitung von 80 km/h im Ortsgebiet sowie 90 km/h auf Freilandstraßen gilt das als Vergehen unter besonders gefährlichen Verhältnissen, was einen Führerscheinentzug von sechs Monaten bedeutet. Pflicht ist außerdem der Besuch beim Psychologen. Diese Maßnahmen sollen bereits im Sommer in Kraft treten.

Nur wer nachweisen kann, dass er oder sie die „geistige Reife“ hat, ein Auto zu fahren, bekommt den Schein wieder zurück. Und auch das Fahrzeug kann in heftigen Fällen beschlagnahmt werden - und da ist es völlig egal, ob man die Besitzerin des Autos ist oder nicht. Soll heißen, wenn das Leasingauto beschlagnahmt wird, müssen die Leasingraten trotzdem bezahlt werden, da kann es dann schon vorkommen, dass Raten für ein Fahrzeug bezahlt, das man nicht einmal mehr besitzt.

Verkehrsministerin Leonore Gewessler erklärt dazu, „wir werden in der Straßenverkehrsordnung vorsehen, dass die Beschlagnahme des Fahrzeugs eine Sanktion in besonders gefährlichen Fällen ist.“ Internationale Beispiele, wie etwa in der Schweiz, zeigen, dass die Maßnahmen greifen. Denn es gelte, im Verkehr Leben zu schützen.

Reaktionen auf die Maßnahmen

Der Verkehrsclub Österreich (VCÖ) und das Kuratorium für Verkehrssicherheit (KFV) begrüßten die Strafverschärfungen für Raser, teilten sie in Aussendungen mit. Für das KFV greifen die Maßnahmen aber zu kurz. Weitere, für die Verkehrssicherheit essenzielle Maßnahmen wären wichtig, forderte KFV-Direktor Othmar Thann in einer Aussendung. Er konstatierte in den nunmehrigen Änderungen ein „Minimalprogramm in der Verkehrssicherheit“, das Menschenleben kostet. Darüber hinaus fordert das KFV angesichts der Unfallzahlen, dass das Ministerium der Verkehrssicherheit mehr Gewicht gibt.

Auch aus Sicht des VCÖ ist das Paket ein erster Schritt, dem weitere folgen müssen. Der Führerschein wird weiterhin erst ab einer Überschreitung des Tempolimits von 40 km/h abgenommen. Auch fehlt die Aufnahme ins Vormerksystem, kritisierte der VCÖ in Bezug darauf, dass zu hohes Tempo die Hauptursache tödlicher Verkehrsunfälle sei.

Auch der ÖAMTC befürwortet Verschärfung von Sanktionen bei schweren Verkehrsübertretungen. Allerdings dürfen dabei minimale Übertretungen nicht in einen Topf mit ‚Rasen‘ geworfen werden. Hier braucht es klare Abgrenzungen", meinte Chefjurist Martin Hoffer.

(APA/KO)