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Gericht bestätigt: Kein Zutritt zur Party weil Mann zu alt war

In Deutschland ist ein Mann vor dem Bundesgerichtshof mit seiner Diskriminierungsklage gegen Partyveranstalter gescheitert. Kontrolleure haben den damals 44 Jahre alten Mann im Sommer 2017 nicht auf ein Musikevent in München gelassen, weil er zu alt ausgesehen hat.

Er hat 1.000 EUR Entschädigung wegen Diskriminierung gefordert. Vor dem Landgericht in München sowie vor dem Bundesgerichtshof war der Mann nicht erfolgreich. Bei dem Open-Air-Event in München hat es sich nicht um eine Massenveranstaltung oder etwas Ähnliches im Sinne des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes gehandelt, entscheiden die Karlsruher Richter. Der Vorsitzende Richter hat betont, dass für die beiden Aspekte „Rasse“ und „ethnische Herkunft“ andere Maßstäbe gelten. Aus diesen Gründen darf generell niemand diskriminiert werden.

Die Veranstaltung war nicht für ein allgemeines Publikum vorgesehen, sondern für Personen im Alter von 18 bis 28 Jahren. Anders als im öffentlichen Nahverkehr, bei größeren Konzerten, Kinovorführungen, Theater- oder Sportveranstaltungen spielen solche Eigenschaften bei „Party-Event-Veranstaltungen“ eine Rolle.

(P.K./DPA)