Bergrettung

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Was du heuer beim Buchen wissen solltest

Wer Urlaub plant, sollte dies heuer noch detaillierter machen. Im Falle des Covid-Falles, wird es heuer schwieriger, Geld zurück zu bekommen. Denn Konsumentinnen und Konsumenten sind nicht mehr so gut geschützt, wie im Vorjahr, warnt der Verein für Konsumenteninformation im Ö3-Interview.

Die Vorzeichen in Sachen Storno stehen in diesem Jahr nämlich ganz anders, als im Vorjahr, erklärt Konsumentenschützer Dominic Manzenreiter vom VKI: „[...] weil man in aller Regel im Wissen der Pandemie gebucht hat. Das heißt, die Schutzwürdigkeit der Konsumenten und Konsumentinnen ist jetzt sicherlich herabgesetzt gegenüber dem Vorjahr.“

Diese Punkte solltest du kennen vor dem Buchen

  • Bei PAUSCHALREISEN bist du prinzipiell gesetzlich besser geschützt, da etwa die Anreise zum Urlaubsort Teil des Leistungsumfanges ist, so der Konsumentenschützer. Das bedeutet im Falle des Falles: Du hast einen Ansprechpartner für die gesamte Reise, der auch Haftungen hat.
  • DER STORNO-SCHUTZ
    Die meisten Versicherungen decken von Haus aus auch heuer keine Covid-Erkrankung, denn „Covid“ wird offiziell weiterhin als Pandemie geführt - und: Pandemien sind prinzipiell nicht versichert.
  • RISIKOGEBIETE
    Zum Beispiel: Wenn du mit dem Auto ans Strandhotel nach Kroatien fährst - und die Corona-Zahlen dort explodieren, das Österreichische Außenministerium die Gegend auf Sicherheitsstufe fünf oder sechs hebt, ist das trotzdem kein Storno-Argument, so VKI-Experte Manzenreiter: „[...] weil eben die Anreise da (Anm.: bei einer Individualreise) nicht Teil des Vertrages ist.“
  • RISIKOPATIENTEN
    Risikopatient:innen sind meist überhaupt von der Haftung ausgenommen.
  • QUARANTÄNE
    Quarantäne könnte zum Streitfall werden, so der Experte: Quarantäne aufgrund eines Covid-Falls im engsten Umfeld werde in vielen Fälle versichert sein, so der Experte. Behördlich angeordnete Quarantäne, weil etwa eine Kollegin oder ein Kollege positiv getestet wurde, werde im Regelfall zu keiner Versicherungsleistung führen.
  • PRO-TIPP: KREDITKARTE
    Ein Learning aus dem Vorjahr: Der Verein für Konsumenteninformation rät, per Kreditkarte zu buchen, da eventuelle Rückerstattungen so leichter abgewickelt werden können.
    Außerdem können Sie als Konsument:in durchaus individuelle Vereinbarungen mit dem Hotel am Reiseort treffen, diese müssen allerdings schriftlich dokumentiert sein, dann sind sie auch beiderseits bindend und gültig, so Manzenreiter.

Hier steigen Corona-Versicherungen aus

Viele Versicherungen bieten zusätzlich zur Basis-Versicherung heuer Zusatzdeckung im Zusammenhang mit Corona.

Die Vergleichsplattform „durchblicker“ hat aktuelle Versicherungsprodukte verglichen. Kleingedrucktes lesen zahle sich demnach besonders aus: Zwischen den Angeboten am Markt wurden große Unterschiede bei Deckungsumfang und Preis festgestellt.

Bei Reisewarnungen der Stufe fünf und sechs am Urlaubsort greife beispielsweise der Krankenversicherungsschutz nicht. Ebenso ist eine erhöhte Fallzahl im Urlaubsland oder etwa die Angst vor einer Ansteckung kein Stornogrund, so die Auswertung. Dasselbe gelte für eine behördlich angewiesene Quarantäne vor Reiseantritt.

Welche Regeln gelten bei der Rückreise nach AT?

Um hier etwas Licht ins Dunkel zu bringen, hat die Arbeiterkammer ein Gratis-Tool entwickelt: AK Corona-Einreisecheck.

Der Ö3-Wecker mit Robert Kratky, 25. Mai 2021
(Martin Krachler)