Impfung

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Neue Corona-Regeln in Wien

In Wien muss künftig beim Besuch in Lokalen der Nachtgastronomie sowie von Veranstaltungen mit mehr als 500 Menschen ein 2G-Nachweis erbracht werden. Das bedeutet, dass nur geimpfte oder genesene Personen Zutritt haben. Das hat Bürgermeister Michael Ludwig (SPÖ) am Dienstag verkündet. Zudem müssen Kunden künftig im gesamten Handel wieder eine FFP2-Maske tragen.

Außerdem muss in sämtlichen Bereichen, wo noch ein Coronatest als Nachweis gilt, eine PCR-Untersuchung gemacht werden. Antigentest sind dort - also etwa in der Gastronomie - nicht mehr gültig. Die Verordnung wird ab 1. Oktober gelten, und zwar vorerst für ein Monat, wie Ludwig betonte.

Der Wiener Bürgermeister hat sich am Dienstag erneut mit Fachleuten beraten, um über das weitere Vorgehen in Wien zu entscheiden. Er verwies bei der Präsentation der Maßnahmen auf die steigenden Patientenzahlen in den Spitälern und hob hervor, dass man in Ländern mit hoher Impfquote schon Lockerungen durchführen konnte - also etwa in Dänemark.

Der medizinische Direktor des Wiener Gesundheitsverbunds, Michael Binder, berichtete, dass neun von zehn Intensivpatienten nicht geimpft seien. Die - vergleichsweise wenigen - geimpften Personen mit schweren Verläufen hätten meist Vorerkrankungen. In den Spitälern hat das Infektionsgeschehen auch bereits wieder Auswirkungen auf andere Patienten. Es werden erneut planbare Eingriffe verschoben, erzählte Binder.

Corona-Reglen in Wien

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Die nun beschlossenen Maßnahmen sollen in Wien die Durchimpfungsrate weiter erhöhen, betonte Ludwig. Außerdem sollten die Regeln einheitlicher und verständlicher werden. Das bedeutet also nun: Dort, wo bisher 3G gültig war, wird auf „zweieinhalb G“ reduziert. Es sind nur mehr PCR-Testzertifikate erlaubt.

Nachtgastro nur noch für Geimpfte und Genesene

In der Nachtgastro und in Bars sowie bei Zusammenkünften ab 500 Personen entfällt die Testmöglichkeit überhaupt. Wobei es in diesen Bereichen jedoch eine Ausnahme gibt: Für Beschäftigte reicht auch PCR-Nachweis aus. Nicht unterschieden wird bei den Events dahingehend, ob es sich um eine Freiluftveranstaltung oder eine Indoor-Location handelt. Auch die Frage, ob Sitzplätze zugewiesen wurden oder nicht, ist nicht relevant.

Dass im gesamten Handel die FFP2-Maske zurückkehrt, ist ebenfalls eine Vereinheitlichung. Denn im Lebensmittelhandel oder in Drogerien muss sie gemäß Bundesverordnung bereits getragen werden. Eine Wiener Sonderregelung sieht zudem vor, dass in anderen Geschäften zumindest zum Mund-Nasen-Schutz gegriffen werden muss. Der ist ab 1. Oktober nicht mehr erlaubt.

Dass die Maßnahmen erst mit Beginn des nächsten Monats in Kraft treten, begründete Ludwig damit, dass man den Betrieben Zeit zur Umsetzung geben wolle. Die neuen Regeln gelten übrigens für Personen ab zwölf Jahren. Für jüngere Kids ändert sich nichts.

„Ö3-Wecker“ mit Robert Kratky, 22. September 2021 (APA)