Polizist kontrolliert Impfpass

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Coronaregeln in unseren Nachbarländern

In den Herbstferien nach Italien oder auf einen Sprung nach Slowenien? Die Familie besuchen in Deutschland, oder zum Shoppen nach Tschechien? In jedem Land gelten andere Corona-Einreise-Regeln. Hier ist alles zusammengefasst.

Flagge von Deutschland

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Deutschland

  • Alle Personen ab 12 Jahren benötigen für die Einreise einen 3G-Nachweis.
  • Getestet: Nachweis über ein negatives Testergebnis, das nicht älter als 72 Stunden (PCR-Test) bzw. 48 Stunden (Antigen-Test) sein darf.
  • Selbsttests sind nicht zugelassen.
  • Geimpft: Nachweis über vollständige COVID-Schutzimpfung.
  • Bei genesenen Personen reicht eine Einzelimpfung.
  • Genesen: Nachweis über einen positiven PCR-Test der mind. 28 Tage und max. 6 Monate zurückliegt
  • Kinder unter 12 Jahren benötigen für die Einreise keinen 3G-Nachweis.
Flagge von Italien

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Italien

  • Die Einreise ist mit 3G-Nachweis möglich.
  • Getestet: Vorlage eines negativen PCR- oder Antigen-Tests (nicht älter als 48 Stunden) durchgeführt von einer offiziellen Teststelle (kein Selbsttest).
  • Geimpft: Nachweis über die vollständige COVID-Schutzimpfung, wobei seit der letzten erforderlichen Teilimpfung mind. 14 Tage vergangen sein müssen.
  • Genesen: Nachweis über erfolgte Genesung, wobei das positive Testergebnis nicht älter als 180 Tage sein darf.
  • Ohne 3G-Nachweis ist eine 5-tägige Quarantäne anzutreten mit anschließendem PCR- oder Antigen-Test.

Ausnahmen
Folgende Ausnahmen gelten von der 3G-Regel:

  • Ein- und Ausreise aus San Marino und Vatikan.
  • Personen, die max. 60 km vom italienischen Zielort entfernt ihren Wohnsitz in Österreich haben und für max. 48 Stunden nach Italien einreisen (bei Ortswechsel mit dem eigenen Fahrzeug)entfällt die Registrierungspflicht.
  • Kinder unter 6 Jahren benötigen für die Einreise keinen 3G-Nachweis.
  • Registrierung: Eine Online-Registrierung, mittels dem sogenannten Passagier-Lokalisierungs-Formular ist erforderlich.
Flagge von Slowenien

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Slowenien

  • Alle Personen ab 15 Jahren benötigen für die Einreise aus Österreich einen 3G-Nachweis erlaubt.
  • Getestet: Nachweis über einen negativen PCR- oder Antigen-Test (nicht älter als 72 Stunden bzw. 48 Stunden)
  • Geimpft: Nachweis über eine vollständige COVID-Schutzimpfung. Ein Impfnachweis gilt sofort ab dem Tag der zweiten Teilimpfung bzw. am dem Tag der Impfung bei Impfstoffen mit nur einer Dosis.
  • Bei Genesenen reicht eine Einzelimpfung, die max. 8 Monate nach dem positiven PCR-Test verabreicht worden sein muss.
  • Genesen: Nachweis eines positiven PCR-Tests (älter als 10 Tage, aber nicht älter als 6 Monate) oder einer ärztlichen Bestätigung über eine Genesung innerhalb der letzten 6 Monate.
  • Ohne 3G-Nachweis ist eine 10-tägige Quarantäne (darf ab dem 5. Tag mit einem negativen PCR- Test beendet werden) anzutreten.
  • Kinder unter 15 Jahren benötigen für die Einreise keinen 3G-Nachweis.
Flagge von Tschechien

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Tschechien

  • Für Aufenthalte über 24 Stunden benötigen alle Personen ab 6 Jahren für die Einreise aus Österreich einen 3G-Nachweis, sowie eine Registrierung.
  • Getestet: Nachweis über negativen PCR-Test (nicht älter als 72 Stunden). Danach muss eine Quarantäne angetreten werden, die frühestens am 5. Tag mit einem weiteren PCR-Test beendet werden kann.
  • Geimpft: Nachweis über vollständige COVID-Schutzimpfung (letzte erforderliche Teilimpfung vor mind. 14 Tagen auch bei Impfstoffen mit nur einer Dosis) über Grünen Pass oder gelben Impfpass. Genesene Personen, die mind. 21 Tage nach dem positiven PCR-Test eine Einzelimpfung erhalten haben, gelten als geimpft.
  • Genesen: Nachweis, dass seit dem letzten positiven PCR-Test nicht weniger als 11 Tage und nicht mehr als 180 Tage vergangen sind (in tschechischer oder englischer Sprache).

Ausnahmen

  • Für Aufenthalte bis max. 24 Stunden gibt es keine Einschränkungen, sofern man sich in den letzten 14 Tagen vor der Einreise in Österreich aufgehalten hat (auch keine Registrierung erforderlich).
  • Kinder unter 6 Jahren benötigen für die Einreise keinen 3G-Nachweis. Kinder zwischen 6 und 12 Jahren benötigen ebenfalls eine Registrierung und müssen innerhalb von 5 Tagen nach Ankunft in Tschechien einen PCR-Test durchführen. Bis zum Vorliegen des Testergebnisses ist Heimquarantäne einzuhalten.
Flagge von Slowakei

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Slowakei

  • Alle Personen ab 12 Jahren benötigen für die Einreise aus Österreich einen Impfnachweis in slowakischer, englischer oder tschechischer Sprache, sowie zusätzlich eine Registrierung.
  • Geimpft: als geimpft gelten Personen, wenn die Zweitimpfung mind. 14 Tage und nicht mehr als 12 Monate zurückliegt. Genesene Personen gelten als geimpft, wenn sie ihre Einzelimpfung vor mind. 14 Tagen und max. 12 Monaten innerhalb von 180 Tagen nach der Genesung erhalten haben. Für Personen ohne Genesenen-Status reicht eine Einzelimpfung nicht aus (ausgenommen Impfstoffe mit nur einer Dosis).
  • Ohne Impfung ist nach der Einreise eine 14-tägige Quarantäne anzutreten, aus der man sich frühestens am 5. Tag nach der Einreise mittels negativen PCR-Test freitesten kann (gilt auch für genesene Personen ohne Impfung).
  • Die Quarantänepflicht gilt auch für alle Haushaltsangehörigen.

Ausnahmen:

  • Ungeimpfte oder nicht vollständig geimpfte Pendler können mit einem negativen PCR-Test (nicht älter als 7 Tage) in die Slowakei einreisen.
  • Für Kinder unter 12 Jahren gilt der Status der Eltern. Für Jugendliche zwischen 12 und 18 Jahren gelten die Regeln wie für Erwachsene.
  • Registrierung: Alle Personen ab 12 Jahren müssen sich online registrieren und das Registrierungsformular in ausgedruckter Form mitführen
Flagge von Ungarn

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Ungarn

  • Keine Einschränkungen bei der Einreise aus Österreich auf dem Landweg. Bei Einreise auf dem Luftweg ist ein 3G-Nachweis erforderlich.
  • Getestet: negativer PCR-Test (nicht älter als 72 Stunden)
  • Geimpft: Nachweis über COVID-Schutzimpfung
  • Genesen: Nachweis über eine Genesung von COVID innerhalb der letzten 6 Monate
  • Maßnahmen im Land: Maskenpflicht gilt nur mehr in medizinischen oder sozialen Einrichtungen. Für den Besuch von Geschäften, Restaurants, Hotels und Freizeiteinrichtungen wird kein Impfnachweis mehr benötigt. Die Impfnachweis-Pflicht gilt weiterhin bei Sportveranstaltungen, Veranstaltungen mit Tanz und Musik, und sonstige Veranstaltungen im geschlossenen Raum oder sonstigen Veranstaltungen im Freien über 500 Personen.

„Ö3-Wecker“ mit Philipp Hansa, 22. Oktober 2021 (RN)