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2G-Regel: Das sind die neuen Regeln
Ab heute, Montag, gilt die 2G-Regelung in den meisten Bereichen des öffentlichen Lebens. Dies bedeutet, dass man beispielsweise in die Gastronomie, Theater, Konzerte, Sportveranstaltungen oder zum Friseur nur noch geimpft oder genesen kommt. Am Arbeitsplatz sollen Tests als Alternative möglich bleiben. Dabei werden auch die weniger effektiven Antigen-Tests anerkannt, was vor allem der mangelnden PCR-Verfügbarkeit in ländlichen Regionen geschuldet ist.

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Für 2G anerkannt wird in einer Übergangsfrist von vier Wochen auch schon die erste Impfung in Verbindung mit einem PCR-Test. Danach muss man jedenfalls doppelt geimpft oder im vergangenen halben Jahr genesen sein.
Grüner Pass gilt weniger lang
Auch der „Grüne Pass“ wird an die neuen Erkenntnisse und Empfehlungen des Nationalen Impfgremiums angepasst. Das Zertifikat gilt bis zu neun Monate nach der zweiten Impfung – danach ist eine dritte Dosis für den „Grünen Pass“ notwendig. Für alle Geimpften, die beim ersten Mal mit dem Impfstoff von Johnson & Johnson (Janssen) geimpft wurden, ist ab 3. Jänner 2022 eine zweite Dosis für den „Grünen Pass“ nötig. Was Genesene angeht, darf die Gesundung nicht mehr als sechs Monate zurückliegen.
Eine weitere Sonderregel wird vor allem für Saisonarbeiter im Tourismus interessant. Wer zum Zeitpunkt der Impfung bereits einen Nachweis auf neutralisierende Antikörper vorlegt (etwa durch die in der EU nicht gültige Sputnik-Impfung), kann den Impfnachweis bereits ab dem Zeitpunkt der Erstimpfung mit einem von der EMA zugelassenen Impfstoff (z.B. Biontech/Pfizer, Moderna) erlangen.
Dort wo Maske getragen wird, also im Handel, Bibliotheken und Museen, soll bundesweit FFP2 der Standard sein. Bei Veranstaltungen gilt schon ab 25 Personen 2G.

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Eine Erleichterung wurde für die Länder beschlossen. Die zuletzt umstrittenen, weil personalintensiven Ausreisekontrollen aus den Bezirken, die in Oberösterreich beinahe flächendeckend galten, fallen.
Maskenpflicht am Arbeitsplatz entfällt
Im Gegenzug für die 3-G-Pflicht entfällt seit 1. November am Arbeitsplatz die Maskenpflicht, etwa auch für Angestellte im Supermarkt. Für Kunden bleibt die Maskenpflicht an Orten zur Deckung notwendiger Grundbedürfnisse (z. B. Supermärkte, Apotheken, öffentliche Verkehrsmittel) bestehen.
Für die Einhaltung der Maßnahme sind beide Seiten – sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer – verantwortlich. Die Kontrollen obliegen in erster Linie den jeweiligen Arbeitgebern. Bei Zuwiderhandeln drohen Strafen laut dem Covid-19-Maßnahmengesetz: für Arbeitnehmer bis zu 500 Euro, für Arbeitgeber bis zu 3.600 Euro.
Änderungen bei Veranstaltungen
Auch Besuche in Krankenhäusern und Alten- und Pflegeheimen sind betroffen. Ausgenommen werden aber Besuche im Rahmen der Palliativ-und Hospizbegleitung oder die Begleitung bei der Geburt. In geschlossenen Räumen ist zusätzlich eine FFP2-Maske zu tragen, hieß es in einer Medienunterlage des Ministeriums. Auch bei Begräbnissen, die in geschlossenen Räumen stattfinden und bei denen mehr als 50 Personen teilnehmen, gilt FFP2-Maskenpflicht. Diese entfällt, wenn alle Anwesenden einen 2G-Nachweis vorweisen.
Kinder bis 12 Jahren von Nachweispflicht ausgenommen
Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr sind von der G-Nachweispflicht ausgenommen und müssen somit kein Testergebnis vorweisen. Für Kinder und Jugendliche zwischen 13 und 15 Jahren (schulpflichtiges Alter) gilt: Der Ninja-Pass wird dem 2G-Nachweis gleichgestellt und gilt daher auch als Zutrittsnachweis fürs Restaurant, Kino oder Seilbahnen. Nach Beendigung des neunten Schuljahres müssen auch Jugendliche über einen 2G-Nachweis verfügen, um Zutritt zu den jeweiligen Bereichen zu erhalten.
Schluss mit der „Wurschtigkeit“
Bundeskanzler Alexander Schallenberg (ÖVP) bezeichnete die Lage als „ernst“. Die Zügel für Ungeimpfte müssten straffer gezogen werden - auch mit Blick auf die Weihnachtsfeiertage und die Tourismussaison. Im Auto schnalle man den Gurt an und die Impfung sei in der Pandemie der Gurt. Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) betonte, seine Aufgabe sei es, die Intensivstationen zu schützen und dieser werde er nachkommen. Auch appellierte an die Menschen: „Hören wir auf mit der augenzwinkernden Wurschtigkeit.“
„Ö3-Nachrichten“, 8. November 2021 (APA)