Nikolaus

UNBEKANNT / dpa / picturedesk.com

Das sind die Regeln für den Nikolaus-Besuch

Tausende Kinder warten heute am Abend wahrscheinlich gespannt auf den Nikolaus oder auf die Sackerln, die er vor die Tür oder ins Fenster stellt. Damit der Nikolaus auch während des Lockdowns vorbei kommen kann, gelten besondere Schutzbedingungen.

Laut den aktuellen staatlichen Covid-Bestimmungen handelt es sich beim Nikolausbesuch um eine unentgeltliche ehrenamtliche Tätigkeit, die unter die Ausnahmeregeln für die Ausgangsbeschränkungen fällt. Es gelten Schutzmaßnahmen:

  • Wer als Nikolaus einen Besuch durchführt, muss der 3G-Regel entsprechen und eine FFP2-Maske tragen.
  • Die Maskenpflicht entfällt, wenn ein 2G-Nachweis vorliegt.
  • Findet eine Nikolausfeier im Rahmen eines katholischen Gottesdienstes statt, sind die zuletzt verschärften Gottesdienstregeln der Bischofskonferenz zu beachten.
  • Den Hausbesuch dürfen insgesamt nur drei Personen (z.B. Nikolaus, Krampus und ein Engel) absolvieren, wie das Gesundheitsministerium in den Detailregelungen festhält.
  • Die besuchten Kinder und Eltern benötigen keinen Nachweis im Sinne der G-Regel und müssen auch keine FFP2-Maske tragen.
  • „Während des Nikolaus- oder Krampusbesuchs dürfen jedoch keine weiteren Gäste (aus fremden Haushalten) empfangen werden, da dies ein Verstoß gegen die Ausgangsregelungen darstellt“, wird weiter erklärt.

(APA/KO)