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Das sind die Regeln für den Nikolaus-Besuch
Laut den aktuellen staatlichen Covid-Bestimmungen handelt es sich beim Nikolausbesuch um eine unentgeltliche ehrenamtliche Tätigkeit, die unter die Ausnahmeregeln für die Ausgangsbeschränkungen fällt. Es gelten Schutzmaßnahmen:
- Wer als Nikolaus einen Besuch durchführt, muss der 3G-Regel entsprechen und eine FFP2-Maske tragen.
- Die Maskenpflicht entfällt, wenn ein 2G-Nachweis vorliegt.
- Findet eine Nikolausfeier im Rahmen eines katholischen Gottesdienstes statt, sind die zuletzt verschärften Gottesdienstregeln der Bischofskonferenz zu beachten.
- Den Hausbesuch dürfen insgesamt nur drei Personen (z.B. Nikolaus, Krampus und ein Engel) absolvieren, wie das Gesundheitsministerium in den Detailregelungen festhält.
- Die besuchten Kinder und Eltern benötigen keinen Nachweis im Sinne der G-Regel und müssen auch keine FFP2-Maske tragen.
- „Während des Nikolaus- oder Krampusbesuchs dürfen jedoch keine weiteren Gäste (aus fremden Haushalten) empfangen werden, da dies ein Verstoß gegen die Ausgangsregelungen darstellt“, wird weiter erklärt.
(APA/KO)