
Horst Galuschka / dpa / picturedesk.com
EuGH entscheidet über Geburtsurkunde mit 2 Müttern
Die spanischen Behörden stellten die Urkunde für ein in Bulgarien geborenes Mädchen aus. Die bulgarischen Behörden wollen aber keine bulgarische Geburtsurkunde ausstellen, ohne zu wissen, wer das Kind gebar. Sie halten die Eintragung von zwei Müttern für unzulässig, weil in Bulgarien gleichgeschlechtliche Eheschließungen nicht möglich seien und ein solcher Eintrag gegen die öffentliche Ordnung verstoße.
Die zuständige EuGH-Generalanwältin vertrat in ihrem Gutachten im April die Auffassung, dass Bulgarien dem Kind einen Ausweis ausstellen müsse, wenn es Bulgarin sei. Das Land könne sich aber auf seine nationale Identität berufen, um die Ausstellung einer Geburtsurkunde zu verweigern. Der Gerichtshof muss sich nicht an dieses Gutachten halten, orientiert sich aber oft daran.
(AFP/KG)