Hund auf Teppich

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Quarantäne: Muss ich arbeiten gehen?

Täglich erreichen uns bei Ö3 Anfragen zu diesem Thema, und auch bei der Arbeiterkammer ist das momentan unter den meistgestellten Fragen: Ich bin in Quarantäne - muss ich arbeiten gehen? Hier die überraschende Antwort!

Hast du Symptome?

  • Hast du Symptome - auch wenn es leichte Symptome sind - bist du krank und somit im Krankenstand.
  • Hast du keine Symptome, kommt es drauf an, ob du und dein Chef/deine Chefin eine sogenannte Home-Office-Vereinbarung unterschrieben habt! (... und, ob dein Job überhaupt Home-Office-tauglich ist)

Was ist eine Home-Office-Vereinbarung?

Eine Home-Office-Vereinbarung ist eine zusätzliche Vereinbarung zu deinem Arbeitsvertrag, wie ein Mini-Zusatz-Vertrag, mit den Bedingungen für dein Arbeiten im Home-Office. Darin geregelt sind wichtige Punkte wie: Dauer, Ausmaß, Arbeitsgerät und Abgeltungen für Home-Office-Tage.
Vor Corona war in vielen Jobs von Home-Office in der Ausschreibung als auch in den Arbeitsverträgen keine Rede, daher braucht es jetzt vielerorts diese schriftliche Regelung nachträglich.

Diese Vereinbarung ist sogar verpflichtend für Dienste im Home-Office, sagt Arbeiterkammer-Jurist Philipp Brokes im Ö3-Interview:
„Jemand, der keine Home-Office-Vereinbarung hat, also ohnehin nicht im Homeoffice arbeitet, der kann auch nicht in der Quarantäne zum Home-Office verpflichtet werden.“

Trotz Quarantäne zum Arbeitsplatz, ist Sonderfall

Dass du trotz Quarantäne physisch zum Arbeitsplatz musst oder darfst, ist ein absoluter Sonder- und Ausnahmefall. Diese neue Regelung gilt erst seit 8. Jänner 2022 und ist gemacht für systemrelevante Berufe, wie zum Beispiel Polizei, Ärzte, Pfleger, Energieversorger.

Selbst wenn du Arzt oder Polizist bist: Nur die Gesundheitsbehörde - also Bezirkshauptmannschaft oder Magistrat - kann in so einem Falle entscheiden, ob es für den Betrieb wirklich unentbehrlich ist, dass du vor Ort arbeitest und ob ein großer Schaden entstünde, wenn du ein paar Tage fehlst.

„Ö3-Wecker“ mit Robert Kratky, 18. Jänner 2022 (MK)