Dorothea Fletcher

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Tina Turner: Niederlage vor Gericht wegen Doppelgängerin

Sie schaut ihr zu ähnlich! Genau das passt der Grande Dame des Rock, Tina Turner, gar nicht und deshalb zog sie vor Gericht. Eine Show ihrer Doppelgängerin, Dorothea Fletcher würde den Eindruck erwecken, es handle sich um die echte Tina Turner. Das deutsche Bundesgericht entschied jetzt gegen Tina Turner.

Dorothea „Coco“ Fletcher sieht Tina Turner ähnlich und kann auch noch singen. Seit mehr als zwei Jahrzehnten performt sie nach eigenen Angaben den Superstar. Sie liebe das Tempo beim Hit „Nutbush City Limits“, sagte Fletcher der Deutschen Presse-Agentur. Und sie möge den Schmusesong „Private Dancer“, „weil er das genaue Gegenteil ist“.

Ideale Voraussetzungen für eine sogenannte Tribute-Show, dachte sich wohl ein bayerischer Veranstalter. Doch er hatte die Rechnung ohne die Rocklegende gemacht: Sie klagte auf Unterlassung, weil die Doppelgängerin ihr zu ähnlich sehe und Werbeplakate für „Simply The Best - Die Tina Turner Story“ den Eindruck erweckten, der Superstar selbst stehe auf der Bühne oder unterstütze die Show. Der Rechtsstreit durch die Instanzen endete nun vor dem Bundesgerichtshof (BGH) - mit einer Niederlage für den 82 Jahre alten Weltstar.

Kunstfreiheit überwiegt

In diesem Fall überwiege die Kunstfreiheit das Persönlichkeitsrecht, entschieden die obersten Zivilrichterinnen und -richter am Donnerstag in Karlsruhe. Die umstrittenen Plakate erweckten nicht den Eindruck, das prominente Original unterstütze die Show oder wirke gar mit, erläuterte der Vorsitzende Richter Thomas Koch.

Dorothea Fletcher selbst gibt sich entspannt: Sie mache schließlich auch andere Sachen. Sie sei aber überrascht gewesen, wo der Disput mit Turner überall aufgegriffen worden sei: "Ein Freund rief mich an, dass mein Name im „National Enquirer" ist, das ist das größte Magazin in den Vereinigten Staaten“, sagte sie. „Das kann gut für mich sein, das kann schlecht für mich sein, wer weiß.“ Jeder habe seine Meinung.

(dpa/KO)