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Schutz für Jungvögel: Hausarrest für Katzen verordnet
Um die vom Aussterben bedrohte Haubenlerche zu schützen, hat das Landratsamt eine entsprechende Allgemeinverfügung erlassen. Demnach dürfen Hauskatzen im südlichen Teil der Stadt bis Ende August 2022 sowie die nächsten drei Jahre jeweils von April bis August nicht mehr vor die Tür. Für den Fortbestand der Art komme es „auf das Überleben jedes einzelnen Jungvogels“ an, teilte der Landkreis mit.
In der Allgemeinverfügung des Landrats Rhein-Neckar-Kreis wird bei Zuwiderhandeln eine Strafe in Höhe von 500 Euro angedroht. Sollte es zu einer Verletzung oder gar Tötung einer Haubenlerche kommen, droht sogar eine Strafe bis zu 50.000 Euro.
Ausnahme nach GPS-Tracking möglich
Nachdem das Schutzgebiet nur einen bestimmten Teil der Stadt umfasst, können Katzenbesitzer zudem eine Ausnahme für ihre Katze beantragen. Dazu muss allerdings von September bis März ein GPS-Tracking der Katze erfolgen, um damit den Nachweis zu erbringen, dass die Katze das Schutzgebiet nicht betreten hat.
Der Tierschutzverein Wiesloch/Walldorf kündigte an, sich juristisch gegen die Allgemeinverfügung wehren zu wollen, wie die „Rhein-Neckar-Zeitung“ am Mittwoch berichtete. „Bewahren Sie bitte Ruhe“, richtete sich der Vereinsvorsitzende Volker Stutz dem Blatt zufolge an die Katzenhalter. „Ich versichere Ihnen, dass wir unser Bestes geben, um diese unverhältnismäßige Maßnahme zu stoppen.“
(dpa/WJLED)