Bankomatkarten

HANS KLAUS TECHT / APA / picturedesk.com

Das können Kreditkarten-Versicherungen

So mehr du dich auf deinen wohlverdienten Urlaub freust: Wenn der Koffer mal weg, der Flug storniert ist oder Corona anklopft ist die Urlaubsstimmung schnell dahin. Wer eine Kreditkarte mit Versicherung hat, hat die Chance, zumindest das Geld retour zu bekommen.

Fall 1: Urlaubs-Storno, weil du Corona erwischt hast
Stornierte Reise aufgrund einer Corona Infektion: ärgerlich, doch leider nicht selten heuer. Während dieser Fall in den Vorjahren noch für Streitereien sorgte, sollte es diesen Sommer ohne Probleme zumindest einen Zuschuss der Versicherung geben. Dafür muss bei den meisten Versicherungen lediglich ein positiver PCR-Test oder ein Bescheid vorgelegt werden. Einige Kartenanbieter sind besonders entgegenkommend und übernehmen auch die angefallenen Kosten der Familienmitglieder der erkrankten Person.

Fall 2: Mein Gepäck wurde verloren, ist beschädigt
Die Angst, dass der Koffer verschwindet, ist angesichts der immensen Auslastung an unseren Flughäfen nicht ganz unbegründet. Dazu gilt es zu wissen: Die Kreditkarten-Reiserversicherung übernimmt keine Kosten für Wertsachen wie Bargeld oder Urkunden.

Wenn aber ein Gepäcksstück verloren gehen sollte – sowohl im Flugzeug als auch im Auto – stehen die Chancen gut, ein paar hundert Euro zurückzubekommen. Bei elektronischen Geräten wie Handy, Laptop oder Kamera ist der Versicherungsfall stark vom Anbieter abhängig.

Fall 3: Mein Flug ist verspätet
Ist dein Flug über zwei Stunden verspätet, ist die Airline dein erster Ansprechpartner. Diese ist nämlich laut EU-Recht verpflichtet, viele Verspätungen ab zwei Stunden mit mindestens 250 Euro zu entschädigen. Die Kreditkartenversicherung kompensiert in der Regel erst ab einer Verspätung von vier Stunden oder, wenn beispielsweise der Anschlussflug nicht erreicht werden kann.

Was es sonst noch zum Thema zu wissen gibt:
Abschließend gilt, vor dem Urlaub das Kleingedruckte der Kreditkarten noch einmal zu checken. Jede Bank bietet nämlich eine andere Versicherung und somit andere Bedingungen an. Wichtig ist, dass die Entschädigung in der Regel nur bei regelmäßigem Einsatz der Karte erfolgt. Wenn zusätzlich die Reise damit finanziert wurde, stehen die Chancen umso besser.

„Ö3-Wecker mit Philipp Hansa, 5. August 2022“, (HL/MK)