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Auto kaputt - wer haftet bei Schlaglöchern?
Es oft gar nicht so leicht zu sagen wer haftet, wenn du in ein Schlagloch fährst und so einen Schaden am Auto hast.
Vor allem - als Autofahrer:in muss man immer so fahren, dass man Gefahren und Hindernissen ausweichen kann. Es wird übrigens auch unterschieden, wo man in ein Schlagloch gefahren ist. Der ÖAMTC hat hier drei Fälle zusammengefasst die eintreten können:
1. Stadtgebiet
Rechtlich der schlechteste Fall um in ein Schlagloch zu fahren. Der Straßenhalter - in dem Fall die Stadt oder die Gemeinde - haftet nämlich nur bei grober Fahrlässigkeit. Außerdem muss der Fahrzeuglenker bzw. die Fahrzeuglenkerin selbst beweisen, dass die Gemeinde hier fahrlässig gehandelt hat. Sprich: Man muss beweisen, dass die Gemeinde gewusst hat, dass ein Schlagloch auf der Straße ist und nichts dagegen unternommen hat.
Das ist im Regelfall leider aussichtslos.
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2. Auf der Autobahn
Da ist es rechtlich etwas besser. Denn bei Mautstraßen haftet der Straßenhalter sogar bei leichter Fahrlässigkeit und: er selbst muss beweisen, dass er alles unternommen hat, um das Schlagloch zu beseitigen.
3. Auf einem Supermarktparkplatz
Auch hier muss der Fahrzeuglenker, bzw. die Fahrzeuglenkerin beweisen, dass die Schuld beim Straßenhalter liegt. Also ähnlich wie im Stadtgebiet.
Die drei Fälle von der ÖAMTC-Rechtsabteilung gibt’s übrigens hier
„Guten Morgen am Sonntag“ mit Jana Petrik am 8. Jänner 2023 (Saskia Dex)