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Schleifpapier statt iPhone geliefert

Bestellt wurde ein iPad Air von Apple um 694,79 Euro, geliefert das Buch „Ich bin dann mal weg“ von Hape Kerkeling - immer mehr Amazon-Kundinnen und -Kunden wenden sich wegen kurioser Falschlieferungen an den Konsumentenschutz der AK Oberösterreich.

Dieser betonte in einer Presseaussendung, dass der Internethändler den Kaufpreis erstatten müsse, denn er hafte bis zur ordnungsgemäßen Zustellung für Falschlieferung und allfälligen Verlust der Ware.

Bei den gemeldeten Fällen ging es ausschließlich um hochwertige elektronische Waren - ein Kunde erhielt Schleifpapier statt eines iPhones, ein anderer einen PC ohne Grafikkarte, Prozessor und Arbeitsspeicher, andere Rasierwasser oder Shampoo statt der Elektro-Geräte. Alle Pakete waren äußerlich unbeschädigt und durch das „Amazon“-Paketband versiegelt. Deshalb vermuten die Konsumentenschützer, dass während des Versandprozesses etwas mit den Paketen geschieht.

Als die Geschädigten die Falschlieferungen umgehend reklamierten, weigerte sich der Internethändler den Kaufpreis zu erstatten mit der Begründung, dass das Packerl mit der korrekten Ware das Logistikzentrum verlassen habe. Diese Vorgehensweise sei allerdings rechtswidrig, so die Interessenvertretung. Amazon haftet nämlich bis zur ordnungsgemäßen Zustellung an die Konsumenten für die Falschlieferung und auch für allfälligen Verlust der Ware und muss den Kaufpreis erstatten, wenn die bestellte Ware bei der Lieferung nicht im Paket ist.

Schlüsselübergabe

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Die AK rät Betroffenen, die Falschlieferung umgehend beim Händler zu melden und Beweisfotos zu machen. Auch das Versandgewicht sollte festgehalten und mit dem des gelieferten Pakets verglichen werden. Amazon trage auch die Verantwortung für die Versandpartner und solle korrekte Lieferungen sicherstellen. Das Risiko eines Warenaustauschs während des Versandprozesses dürfe nicht auf die Kunden abgewälzt werden. Die AK OÖ fordert Amazon auf, solche Fälle rasch, kundenfreundlich und gesetzeskonform zu lösen.

Wird keine Lösung mit dem Internethändler gefunden, stehen die Arbeiterkammern und der Verein für Konsumenteninformation allen Betroffenen bei der Durchsetzung ihrer Rechte zur Seite, betonte die AK OÖ.

Die Ö3-Nachrichten, am 8. März 2023 (APA/NES)