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Handyverträge werden ab April teurer
Eine Nachfrage bei den Anbietern zeigt: A1 und Drei erhöhen ihre Preise zwischen 8,5 bis 11,5 Prozent, Magenta bis zu 8,6 Prozent. Bei etlichen kleineren Anbietern ändern sich die Preise nicht – sie haben keine Indexanpassungsklauseln in ihren Verträgen. In vielen Handyverträgen stehen Wertsicherungs- oder Indexanpassungsklauseln, die es den Mobilfunkanbietern erlauben, bestimmte Gebühren an den Verbraucherindex anzupassen.
Telefonietarife bei Drei werden dadurch ab 1. April um durchschnittlich 2,20 Euro monatlich teurer werden, Datentarife um 2 Euro. Bei A1 werden die Grundgebühren und Servicegebühren mit einer Preiserhöhung von 8,5 Prozent betroffen sein.
Kleinere Mobilfunkanbieter wie unter anderem Spusu, HOT, georg oder krone mobil hätten keine Klauseln in ihren Verträgen, die diese Indexanpassungen erlauben würden. Mitte Jänner habe aber Yesss bei Neuverträgen Indexanpassungsklauseln eingeführt.
Verbraucher haben bei Preiserhöhungen, die auf Wertanpassungs- oder Indexklauseln basieren, laut einem EuGH-Urteil kein Sonderkündigungsrecht.
(APA/KO)