LGBTQ Fahne

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Recht auf gleichgeschlechtliche Partnerschaften

  • In Hongkong hat sich das Oberste Gericht für das Recht auf gleichgeschlechtliche Partnerschaften ausgesprochen.
  • Der Staat verstoße derzeit gegen seine „Verpflichtung (...), gleichgeschlechtliche Paare rechtlich anzuerkennen“, urteilte das Oberste Appellationsgericht der chinesischen Sonderverwaltungszone am Dienstag.

Die Richter sprachen sich allerdings einstimmig dagegen aus, gleichgeschlechtliche Ehen anzuerkennen.

Es war das erste Verfahren vor dem Obersten Gericht Hongkongs, das sich mit einer möglichen Anerkennung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften befasste. Angestoßen hatte es Demokratie-Aktivist Jimmy Sham, der auch auf eine Legalisierung der gleichgeschlechtlichen Ehe abzielte.

Im vergangenen Jahrzehnt hatte sich in der früheren britischen Kronkolonie die Rechtslage für LGBTQ-Menschen bereits erheblich verbessert: Durch Gerichtsentscheide wurden diskriminierende Regelungen bei der Vergabe von Visa, im Steuerrecht und beim Wohngeld gekippt. Die englische Abkürzung LGBTQ steht für lesbisch, schwul, bisexuell, transgender und queer.

Bisher sind Nepal und Taiwan die einzigen asiatischen Staaten, in denen gleichgeschlechtliche Paare heiraten dürfen. In Südkorea verabschiedete das Parlament kürzlich die Einführung eingetragener gleichgeschlechtlicher Partnerschaften auf den Weg.

(AFP/KO)