Warnschild Wildwechsel

Michael Bihlmayer / ChromOrange / picturedesk.com

334 Verletzte bei Wildwechselunfällen im Vorjahr

  • Mit dem Herbst steigen in Österreich auch wieder die Wildwechselunfälle an.
  • Im Vorjahr gab es 301 Wildunfälle mit Personenschaden, 334 Menschen wurden dabei verletzt, einer verunglückte tödlich.

Damit stieg die Zahl der Verletzten im Vergleich mit dem Jahr 2021 leicht an, berichtete der ÖAMTC unter Berufung auf die Statistik Austria. Die meisten Wildunfälle ereigneten sich demnach mit 77 in Niederösterreich, gefolgt von 76 in Oberösterreich und 46 in der Steiermark.

Besondere Achtsamkeit erforderlich

In Kärnten gab es 44 Verkehrsunfälle mit Wild, in Tirol und dem Burgenland jeweils 24, in Salzburg vier und in Vorarlberg und in Wien jeweils drei. Das einzige Todesopfer war in Niederösterreich zu beklagen. Besondere Achtsamkeit ist in den frühen Morgen- sowie Abendstunden erforderlich, denn um diese Zeiten kommt es besonders häufig zu Wildunfällen. Dabei sollte man unbedingt beide Straßenseiten im Blick haben. Roland Frisch, Pkw-Chefinstruktor der ÖAMTC Fahrtechnik: „Auch wenn die meisten unbewusst damit rechnen, dass das Wild von rechts kommt, kann das Tier von beiden Seiten auf die Fahrbahn laufen.“

Warnschild Wildwechsel

EJW / Westend61 / picturedesk.com

Lenkrad festhalten

Ist eine Kollision unvermeidlich, muss stark gebremst, das Lenkrad festgehalten und auf Kurs geblieben werden. Die größte Gefahr entsteht durch riskante Ausweichmanöver. „Die Folgen für Autoinsassinnen und Insassen und andere Beteiligte sind dramatisch, wenn man von der Fahrbahn abkommt, im Gegenverkehr landet oder einen Baum am Straßenrand touchiert. Wenn der Bremsweg nicht mehr ausreicht, ist es unter Umständen besser, einen Zusammenstoß mit dem Tier in Kauf zu nehmen“, betonte Frisch. „Trifft man mit 50 km/h auf einen 20 Kilogramm schweren Rehbock, wirkt eine halbe Tonne auf Fahrzeug und Fahrer, bei 100 km/h beträgt die Aufprallwucht zwei Tonnen“, erläuterte Frisch.

Erhöhtes Risiko besteht außerdem auf Landstraßen, besonders an Wald- und Feldübergängen. „Daher sollte man im Bereich von Wildwechsel-Warnschildern sehr aufmerksam und vorausschauend sowie bremsbereit fahren und den Abstand zum Vorderfahrzeug entsprechend vergrößern“, riet der Experte. Entscheidend ist nicht nur der Blick nach vorne, sondern auch die Sicht seitlich neben das Fahrzeug. Sobald man ein Tier sieht, muss die Geschwindigkeit stark reduziert, das Fernlicht abgeblendet und gehupt werden. „Da Wildtiere meist in Gruppen flüchten, sollten Autofahrerinnen und Autofahrer außerdem damit rechnen, dass auf ein Tier ein weiteres folgen kann.“ Moderne Wildwarngeräte sind eine sinnvolle Ergänzung, ersetzen eine achtsame Fahrweise jedoch nicht.

Größe des Tieres entscheidend

Fahrzeuglenker dürfen nicht plötzlich und für den Nachfolgeverkehr überraschend bremsen. Wer wegen eines Tieres bremst, muss bei einem Auffahrunfall wegen eines teilweisen Mitverschuldens einen Teil des Schadens am auffahrenden Fahrzeug selbst tragen. Die Rechtsprechung beurteilt das juristisch korrekte Verhalten von Lenkerinnen und Lenkern vor allem auf Grundlage der Größe des Tieres: Bei einem Zusammenstoß mit einem Wildschwein, Reh oder Hirsch gilt die Gefahr einer Verletzung von Autoinsassen als so groß, dass daraus im Regelfall kein Mitverschulden angelastet wird. Der ÖAMTC rät daher - gerade in Zeiten erhöhten Wildwechsels - die richtige Beleuchtung zu verwenden und zum Vorausfahrenden besonders großen Abstand zu halten.

Unfallstelle absichern

Nach einem Unfall mit einem Wildtier muss nach Möglichkeit an einer sicheren Stelle gehalten werden. Weiters soll die Warnblinkanlage eingeschaltet, die Warnweste angezogen und die Unfallstelle mit dem Pannendreieck abgesichert werden. Eventuell verletzte Personen sind zu versorgen und Polizei (oder, wenn bekannt, der Jagdaufseher) zu verständigen, auch wenn das (mitunter verletzte) Tier weiterläuft. Die so genannte „Blaulichtsteuer“ fällt nicht an, betonte der ÖAMTC. Verletzte Tiere nicht berühren. Wer ein verletztes oder getötetes Wild mitnimmt, macht sich wegen Diebstahls strafbar. (APA)