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Servicepauschale: Wann es Geld zurück gibt

  • Wenn nicht eindeutig klar ist, was du zusätzlich an Mehrleistung für die Gebühr/das Entgelt/die Pauschale bekommst, kannst du anfechten.
  • Besonders klar ist die Lage bei Verträgen für Fitnessstudios.

Servicepauschalen, Entgelte oder zusätzliche Gebühren sorgen immer wieder für Überraschungen, am Kontoauszug. Grundsätzlich müssen sie in Verträgen klar und deutlich ausgewiesen sein - welche Zusatzleistung damit allerdings genau finanziert wird, steht im Kleingedruckten, oder ist erst nach Recherche ersichtlich.

Ein Grund, warum Unternehmen und Konzerne das so machen, ist, weil sich so der Basis-Abo-Preis nach unten drücken lässt, und andere Leistungen über Gebühren mitfinanziert werden. Somit sind die Preise auf den ersten Blick günstig, unterscheiden sich dann aber möglicherweise doch deutlich vom tatsächlichen Preis, wenn alle Gebühren miteingerechnet sind.

Das Urteil, das alles verändert hat

Heuer vor dem Sommer hat der Oberste Gerichtshof in einem Prozess der Arbeiterkammer gegen die Fitnessstudio-Kette „cleverfit“ geurteilt, dass Gebühren, Entgelte und Servicegebühren nicht verrechnet werden dürfen, wenn es dafür nicht eine klare zusätzliche Mehrleistung gibt.

Die Arbeiterkammer sagt, dass Unternehmen manchmal auch vermeintliche Extra-Leistungen für die zusätzlichen Gebühren auflisten, diese aber ohnehin mit den vertraglichen Pflichten und Leistungen des Basis-Abos abgeglichen sind und keine echten Extra-Leistungen sind. Zum Beispiel ist die Ausgabe eines Zugangschips keine extra Leistung, sondern vorausgesetzt, damit du überhaupt dein Abo in Anspruch nehmen kannst. Ohne Zugangschip kommst du ja erst gar nicht bis zu einem Laufband.

Check deinen Fitness-Vertrag darauf

Pauschalen, Gebühren und Entgelte, die oftmals rechtswidrig sind, sind: Aktivierungsgebühr, Verwaltungspauschale, Chipgebühr, Servicepauschale. Sogar in Fällen, in denen die zusätzliche Servicepauschale mit Investitionen in neue Geräte gerechtfertigt wird, haben Gerichte das als rechtswidrig eingestuft, da dies bereits mit dem monatlichen Abo-Betrag abgegolten sei.

Servicepauschale für Handy und Internet

Nahezu alle, die einen Handy- oder Internet-Vertrag beziehen, bezahlen jährlich auch bis zu 35 Euro Servicepauschale pro Vertrag. Hier ist das letzte Wort noch nicht gesprochen: Die Mobilfunker bieten eine lange Auflistung an Begründungen an, welche Leistungen die Servicepauschale bietet. Einige müssen laut Expertinnen und Experten der Arbeiterkammer - wie bei Verträgen bei Fitness-Studios - allerdings ohnehin alleine durch den Basis-Vertrag ohne Zusatzkosten geleistet werden. Konsumentenschützerinnen und Konsumentenschützer sind auf Ö3-Anfrage also skeptisch, dass die Servicepauschale für Handy und Internet so haltbar ist.
Derzeit arbeitet man auch an einer außergerichtlichen Lösung mit den Mobilfunkern, allerdings könnte es auch zu langwierigen Gerichtsverfahren kommen, wie uns die Arbeiterkammer mitgeteilt hat. Erste Entscheidungen könnten noch heuer oder nächstes Jahr kommen. Derweil beginnen erste Unternehmen, die jährliche Servicepauschale anteilig in die monatliche Grundgebühr miteinzurechnen.

Option: Einzelklage

Parallel haben einige Österreicherinnen und Österreicher bereits eine Einzelklage eingebracht, über ihre Anwältinnen und Anwälte - oder über Prozessfinanzierer. Diese waren teilweise erfolgreich, aber mit Geduld und Investitionen verbunden, wie die Ö3-Recherche zeigt: Anwältinnen und Anwälte zu beauftragen, kostet. Sogenannte Prozessfinanzierer, die auch auf Social Media recht aktiv für ihre Dienste werben, wälzen zwar (laut eigenen Angaben) im Falle des Falles keine Kosten auf Kundinnen und Kunden ab, behalten sich aber einen ordentlichen Teil (rund ein Drittel und mehr) des Erstrittenen im Erfolgsfall ein.

Links:
Musterbrief (Arbeiterkammer)
Arbeiterkammer: Extra Gebühren für Fitness-Studios
OGH-Urteil

„Der Ö3-Wecker“, mit Robert Kratky, 7. November 2023 (MK)