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Good to know: Fitnesscenter-Verträge
Zum monatlichen Mitgliedsbeitrag gibt’s oft einige Zusatzkosten. Die darfs so aber eigentlich nicht geben, weil sie schlichtweg rechtswidrig sind. Ziel der Fitnessstudios ist es oftmals mit einem relativ niedrigen Mitgliedsbeitrag zu werben, aber die Kosten mit den zusätzlichen Entgelten in die Höhe zu treiben. Zum Beispiel mit:
1. Anmelde- oder Aktivierungsgebühr
2. Verwaltungskosten
3. Chipgebühren
4. Jährliche oder halbjährliche Servicepauschale
5. Energiekostenpauschale
6. Hygienepauschale
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Auf all diese Pauschalen und Entgelte muss man unbedingt bei einem Fitnesscenter-Vertrag achten. Generell gilt: Werden Zusatzkosten verrechnet, wo man aber keine Gegenleistung dafür bekommt, muss man auch nicht zahlen.
Dieser Beitrag begleitet die Sendung „Ö3-Wecker“, 4. Jänner 2024